-         Missbrauch in der tiefenpsychologischen Körpertherapie: der Fall K. 

 

 9. Februar 2007

 

 

 

 

Informationen über den Fall des niederländischen Psychologen K. aus Ubbergen, der in Molenhoek eine Praxis hatte, finden Sie nun auf dieser Seite. Das Datum der Strafverhandlung wird erst kurz vor der Verhandlung publiziert werden.

 

Neuigkeiten

(9.2.2007) auf dieser Seite:

 

(25.1.2007) die in Kürze in diese Seite integriert werden:

 

 

 

·          Erstpublikation auf deutschem Boden über den Fall K: Publikation des Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Prof. Dr. Rainer Richter vom 25.1.2007: „Pfusch am Leser“. Diese Publikation ist inhaltlich eine Reaktion auf den Artikel „Internetrecherche zu Körpertherapien: Breites Spektrum an Methoden“ der vor kurzem im Deutschen Aerzteblatt (PP, Heft 1, Januar 2007) im Katern „Wissenschaft“ publiziert wurde. Leider wusste die Autorin nicht dass K. der Grundleger der ’tiefenpsychologischen Körpertherapie’ ist. Kenntnis hiervon hätte dazu geführt dass die GTK nicht im Artikel genannt wäre. Auf der Internetseite des Deutschen Aerzteblattes wurde der Artikel schon beseitigt. Der Titel der Publikation des Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer ist abgeleitet von der Publikation „Pfusch an der Seele“ die im Dezember 2006 im Stern (nr. 51) erschienen war. Es verdient Lob dass Prof. Richter als Präsident der BPtK, das administrative Organ bei dem alle Landespsychotherapeutenkammern angeschlossen sind, den ersten Schritt zur Publikation über den Fall K. gesetzt hat. Immerhin war K. als psychologischer Psychotherapeut Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer Nordrheinwestfalens (NRW). Seit 2003 ist er jedoch kein Mitglied mehr und am 21.8.2006 hat er mit dem Verzicht auf seine Approbation ganz von der Psychotherapeutenkammer distanziert. Ein Glück im Unglück für die Psychotherapeutenkammer, könnte man sagen da man so einen ‚Fachmann’ ja nicht gerne zu ‚den seinen’ zählt. Dass Prof. Richter diesen Artikel geschrieben hat, zeigt uns dass die Psychotherapeutenkammer die Kwalität der psychotherapeutischen Hilfeleistung sehr wichtig findet, Missbrauch von Macht durch Fachleute ablehnt und es zeigt auch dass man auf eine gesunde Weise damit umgehen kann (und dies verdient am meisten Lob, meinen wir) wenn auch ein Kollege alle Grenzen des Akzeptabelen bei Weitem überschreitet. Wir sind sehr froh damit dass Prof. Richter diesen Schritt zur Erstpublikation über den Fall K. gesetzt hat. Man hätte ja auch in Panik geraten können bei de Konfrontation mit so einem Fall der in verschiedener Hinsicht weltweit wohl noch kein Ebenbild kennt. Dass dies keineswegs passierte, sondern man Interesse zeigt und man selbst den ersten Schritt damit nach Draussen macht, verdient Bewunderung. Sicher, wenn man weiss, wie eine ungesunde Reaktion in solch einer Situation aussehen würde. Die Disziplinarbehörden und Berufsorganisationen in den Niederlanden könnten davon lernen... . Mit Dank an Prof. Rainer Richter. (Wegen der vorbildlichen Reaktion der BPtK in Kopie an mr. R.A. Torrenga, Vorsitzender der niederländischen Disziplinarbehörde in Berufung (CTG) da unsere Disziplinarbehörden übergriffige Kollegen leider zu oft und zu sehr beschützen, sowie wir das in einem Pressebericht vom 24.1.2007 deutlich genannt haben).

 

 

 

 

Sexueller Missbrauch durch K. und andere durch ihn ausgebildete Therapeuten

 

 

Ein in vieler Hinsicht aussergewöhnlicher Fall

 

Dieser Fall von multiplem PSM wobei leider nicht nur Opfer ´erster Generation´ entstanden sind, ist innerhalb des Spektrums von PSM Fällen in verschiedener Hinsicht weltweit ein sehr besonderer Fall. Wir haben bisher schon einige Elemente im Ganzen angetroffen die sehr aussergewöhnlich sind. Wenn wir aussergewöhnliche Elemente antreffen, nehmen wir Kontakt auf mit im internationalen Feld von PSM tätigen Professionals die schon hunderte bzw. sogar tausende von Fällen von PSM beurteilt haben und informieren nach der Aussergewöhnlichkeit der Elemente. Wir informieren die Polizei dann über Seltenheid und Bedeutung dieser Elemente. Die Konklusion die wir aus dem Bestehen diverser, aussergewöhnlicher Elemente bisher ziehen können, ist keine positive. Die Elemente deuten, so sind wir überzeugt, darauf hin dass es um einen sehr ernsten Fall sexuellen Missbrauchs innerhalb therapeutischer Beziehungen geht. Wir hoffen, dass unser Beitrag in dieser Hinsicht dazu beitragen wird, dass diejenigen die über diesen Fall urteilen werden, ihn auch im Kontext sehen können zu anderen Fällen von PSM und dass man diesen Fall mit der grösstmöglichen Sorgfalt behandelt.

Red. MdH, 22. Januar 2007

 

 

Die tiefenpsychologische Körpertherapie fand in den folgenden Orten statt: Molenhoek (Noord-Limburg) und Ubbergen (Gelderland) in den Niederlanden und Lübeck, Berlin, Hamburg, Dortmund und Umgebung, Frankfurt, Wuppertal sowie im Süden Deutschlands (wahrsscheinlich in Bayern). Auch in Russland hatte K. schon Kontakte und wollte sich dort möglicherweise auch niederlassen.

 

K. befindet sich seit dem 1.11.2006 in den Niederlanden in Untersuchungshaft. Im Verhältnis zu anderen, ähnlichen Fällen ist es aussergewöhnlich, dass man einen mutmasslichen Täter von PSM in Untersuchungshaft antrifft. In den Fällen, wo dies geschieht, dauert die Untersuchungshaft nicht so lange. Diese Tatsache macht deutlich, dass es um einen besonders ernsten Fall gehen muss.

 

 

 

 

 

 

 

Der “Guru”, der “distanzierte Gott”, der “hilfsbedürftige Messias”, …


Dr. Monika Becker-Fischer und Prof. dr. Gottfried Fischer haben mir ihrer Studie in den Jahren ’90 des vorigen Jahrhunderts einen sehr wichtigen Beitrag geleistet auf dem Gebiet von PSM in Deutschland. In unten genanntem Werk womit die eher genannte Studie erfasst wurde, werden verschiedene Scripts, Szenen und Fallvignetten als Bezugssysteme der Forschung genannt. Wir treffen vier Scipts in diesem Buch an. Betroffenen und Eingeweihten, sowie Aussenstehenden die mit dem Fall K. zu tun bekommen haben, wollen wir hiermit die Möglichkeit bieten, den Fall K. im Licht dieser vier wichtigsten Scripts betrachten zu können:

 

 

“Golden Phantasy”

“(…). “Der Therapeut war für mich wie göttlich: ich hatte das Gefühl, verstanden zu warden, mich fallenlassen zu können, wertgschätzt zu werden, vertrauen zu können, in Sicherheit zu sein, geachtet zu werden, nicht verletzt werden zu können, nicht gestraft zu werden.” (…). Die Therapie und das, was da passierte, hatte mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Es waren zwei voneinander getrennte Welten.” (…). Die Kehrseite der “Golden Phantasy” heisst demnach: es handelt sic hum eine gekaufte Liebe. Der “bezahlte Freund funktioniert nur, solange er versorgt, gefüttert wird.””

 

 Der “Guru” und seine “Sex-Therapie”

“(…). Relativ schnell werden die Betroffenen mit der speziellen “Therapiemethode” vertraut gemacht und damit, dass bei “auserwählten” Patientinnen “besondere Gruppenaktivitäten einbezogen wären. Der Therapeut erzählt auch in diesem Script sehr bald von seinen persönlichen Problemen. Es kommt gleich zum “Du” als Anrede. Die Patientin bekommt den Eindruck vermittelt, der Therapeut beschritte “neue Wege”, wende “fortschrittliche Methoden” an, die dazu geeignet seien, die “Dinge in Bewegung zu bringen”. Es folgen Einladungen, “Gruppen- bzw. Kompaktseminare” (…). Auffällig ist bei diesem Script, dass die Betroffenen sich subjektiv nicht unbedingt missbraucht fühlen, da ihnen ja zumeist schon angedeutet worden war, dass Sex dazu gehören könne. Aus diesem Grunde bemerken die Frauen auch keine negativen Folgen der sexuellen Aktivität bei sich, obwohl sie drastische Verschlechterungen ihres Befindens in der Zeit danach konstatieren (…). Im Verlauf dieses Scripts verleugnen die Patientinnen den Zusammenhang zwischen dem Missbrauch und den gravierenden Folgen besonders hartnäckig. Lange bekämpfen sie auch bei sich das Gefühl, missbraucht worden zu sein. Es liegt nahe, diese Besonderheit mit dem “Eröffnungszug” des Scripts in Verbindung zu bringen, um eine Methapher aus dem Schachspiel zu verwenden. Die Patientin ist ja, mehr oder weniger deutlich, über das “therapeutische Vorgehen” aufgeklärt worden und hat ihm in den meisten Fällen auch zugestimmt. “Ich hatte ziemliche Schuldgefühle, denn ich habe dem ganzen Geschenen ja zugestimmt”. “Ich war völlig durcheinander. Ich weiss heute noch nicht, ob eigentlich meine Gefühle “komisch” sin doder ob die Realität, das Verhalten des Therapeuten “komisch”war”. Schaut man sich die Szenenfolge genauer an, so trifft dieser Eindruck der Patientinnen nicht ganz zu. Die Therapeuten sagen ihnen auch in dieser Variante nicht unbedingt explizit, dass sie “Heilung” durch Sex oder Gruppensex betreiben. Vielmehr wird die therapeutische Beziehung von vornherein so eingefädelt, dass ein reguläres Setting gar nicht erst zustandekommt. (…) Die Aktivitäten selbst erlebten die Betroffenen dann als etwas bei dem sie aus therapeutischen Gründen mitmachen müssten, da sie sonst nicht mehr als “lernfähige Patientin” oder “Auserwählte” des von der Gruppe bewunderten Gurus anerkannt würden. (…). Die Aufwertung der Patientinnen erfolgt hier i.a. dadurch, dass der Therapeut ihnen das Gefühl gibt, durch das besondere Angebot, an seinen “Spezialseminaren” teilnehmen zu dürfen, aus der grossen Patientinnenmenge “auserwählt” zu sein. (…). Im Gegensatz zur “Golden Phantasy” verzichtet dieses Script von vornherein auf jede “Gefühlsduselei”. Der Therapeut kommt unmittelbar zur Sache und verpflichtet seine Patientin zu einer Art “sexueller Sklavendienste”, wenn sie die Zufwendung des Therapeuten und das versprochene “Seelenheil” erhalten will. Das kritische Bewusstsein der Patientin wird schon bei den ersten Bezienhungsaufnahmen durch eine Art Überrumpelungsstrategie überrollt. (…). Will die Patientin sich nicht eingestehen dass sie eigentlich um ihre Therapie und die normale therapeutische Zuwendung betrogen ist, so muss sie den Wünschen des Sex-Gurus immer weiter entsprechen. Die Dynamik dieses Scripts führt oft zu einer sektenartigen Abhängigkeit vom Therapeuten, sofern die Therapeuten es verstehen, durch geeignete Ideologiebildungen ihr Vorgehen abzusichern. Werden Therapeuten, die dieses Script beherrschen, in der Oeffentlichkeit angegriffen, beispielsweise wegen sexuellen Missbrauchs ihrer Patientinnen, so können sie damit rechnen, dass viele ihrer Anhängerinnen sie energisch gegen die Angriffe verteidigen werden.”“  

 

“Der distanzierte Gott”

“(…). Das Script “distanzierter Gott” wird vor allem von den soziopathischen und psychopathischen Therapeutentypen perfekt beherrscht. Sie verstehen es oft meisterhaft, sich gegenüber der Patientin ihrerseits als Opfer hinzustellen, sofern die Patientin Tendenzen zur Gegenwehr oder zum Ausbruch aus der verhängnisvollen Beziehung erkennen lässt. Auch gegenüber aussenstehenden Instanzen wie Ehrengerichten, gelingt es ihnen hervorragend, “den Spiess umzudrehen” und diejenigen zu diskriminieren, die den Missbrauch aufdecken wollen. Wegen ihrer distanzierten Haltung wirken sie in therapeutischen Schulen, die eine solche Haltung schätzen, oft besonders “seriös”und nehmen nicht selten in deren Organisationsstruktur wichtige Positionen ein. Von dieser Basis aus sinds ie stets zum Gegenangriff bereit gegen ihre Patientinnen und sonstige Kritiker, die sie dann “skrupellos verdächtigen”. (…)”

 

“Der hilfsbedürftige Messias”

“(…) Auch in diesen Fällen fühlen sich die Betroffenen zunächst durch das Gefühl, von ihrem so bewundeten Therapeuten geliebt zu werden, sehr geehrt. Im Laufe der Zeit stellen sie dann nicht selten fest, dass sie nicht die einzigen sind, die er so “besonders liebt, retten” wollte. “Ich habe das Gefühl, dass bei ihm wohl eine Art Messiaskomplex vorliegt. Er will alle retten, da muss er ja wohl auch ziemliche Probleme haben”. (…). Auch das Scirpt “Hilfsbedürftiger Messias” weist an seinem Drehpunkt die Rollenumkehr auf. Der Therapeut führt sich zunächst als allmächtiger Helfer ein und hält so die Patientin in einer – vor allem praktisch gesehen – hilflosen Position fest. Mit der Umkehr der Rollen entpuppt sich der Therapeut selber als hilflos und unterlegen. (…).”

 

 

Quelle:

 

“Sexuelle Übergriffe in Psychotherapie und Psychiatrie” (1997), Becker-Fischer, Monika & Gottfried Fischer, Schriftreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Band 107), Köln: Verlag W. Kohlhammer.

 

Die an dieses Werk zugrunde liegende Studie der Autoren leitete vor ca. 9 Jahren zur Einführung des Paragraphen 174c StGB wodurch auch in Deutschland sexuelle Übergriffe in der Therapie und Behandlung strafbar gestellt wurden.

 

Red. MdH, 9.2.2007

 

 

 

 

 

 

 

Was ist ‘Tiefenpsychologische Körpertherapie’?

 

Der ehemalige Berufsverband GTK (Gesellschaft für tiefenpsychologische Körpertherapie) beschreibt auf ihrer Webseite diese Therapieform folgendermaßen:

 

 “Die Tiefenpsychologische Körpertherapie ist eine psychodynamische und körperorientierte Psychotherapiemethode. Sie findet ihre Ursprünge in der interpersonell orientierten Tiefenpsychologie, der pränatalen Psychologie, der körperorientierten Psychotherapie, der Gruppendynamik, sowie der Trauma- und Bindungstheorie.” Quelle: http://www.gtk-online.de/de/aui/frameset.htm

 

 

 

Die GTK, die Gesellschaft für Tiefenpsychologische Körpertherapie in Langenlonsheim, wurde

 

am 1.1.2007 aufgelöst 

 

Auf der Homepage des ehemaligen Berufsverbandes steht:

“Die Mitgliederversammlung, vom 22.11.2006 hat beschlossen, die Gesellschaft für Tiefenpsychologische Körpertherapie (GTK) nach fast zwanzigjähriger, erfolgreicher Arbeit aufzulösen.”

 

Der Berufsverband vermeldet nicht, dass sich der Psychologe K., Begründer der tiefenpsychologischen Körpertherapie, seit dem 1.11.2006 wegen mehrerer Beschuldigungen sexuellen Missbrauchs mit Klientinnen in Untersuchungshaft befindet. Auch erwähnt er nicht, dass die aussergewöhnlich lange Dauer der Untersuchtungshaft auf einen besonders schweren Fall sexueller Übergriffe in der Therapie hinweisen könnte.

 

Obwohl die GTK aufgelöst ist, wird auf ihrer Webseite immer noch auf die in ihrem Sinne weiterarbeitenden Institute verwiesen:

“Die Tiefenpsychologische Körpertherapie im Sinne der GTK wird von den Ausbildungsinstituten (IAP, ISP und Lübecker Institut) und den, in der Therapeutenliste genannten Kolleginnen und Kollegen, fortgeführt. Nähere Informationen erhalten sie dort.”  Quelle: http://www.gtk-online.de/

 

Red. MdH, 5.1.2007,

Update 21.1.2007

 

 

 

 

AN  OPFER  DES

 

tiefenpsychologischen Körpertherapeuten K.

 

Mitteilung an diejenigen, die momentan noch an einer Basis- b.z.w. Selbsterfahrungsgruppe oder Ausbildungsgruppe des

holländischen Institutes teilnehmen:

 

In den Niederlanden und in Deutschland gibt es das Recht der freien Meinungsäusserung. Hier von

Gebrauch machend, lassen wir diejenigen, die noch an einer dieser Gruppen teilnehmen, wissen, dass wir meinen, dass sie viel Besseres verdienen, als Ihnen dort geboten wird.

 

 

 

Mitteilung an Opfer sexueller Übergriffe innerhalb der tiefenpsychologischen Körpertherapie, die in Deutschland entstanden sind (Opfer von K. oder eines anderen Therapeuten (M/F))

 

Wenn es Ihnen emotional möglich ist, melden Sie sich bitte bei der Polizei in Lübeck und erstatten Sie Anzeige gegen den- oder diejenige der/die Ihnen gegenüber sexuell übergriffig wurde, im Rahmen von Therapie, Behandlung oder Ausbildung. Sie können sich u.a. wenden an die:

 

KPSt. Lübeck

Kommissariat 11

Possehlstrasse 4

D – 23560 Lübeck

Tel.: 0451 - 131 4150

Fax: 0451 – 131 4119

Fragen Sie z.B. nach dem Herrn Weber

 

Sollten Sie es noch zu schwierig finden, darüber zu sprechen, was Ihnen angetan wurde, können Sie sich auch schriftlich bei der Polizei melden. Der erste Schritt ist der Schwierigste. Es ist wichtig, dass auch die deutsche Staatsanwaltschaft ermitteln kann. Sollten Sie selbst nicht in Deutschland durch einen tiefenpsychologischen Körpertherapeuten sexuell beruehrt worden sein, haben aber als Dritter Kenntnis von einer solchen Tat, nehmen Sie bitte auch Kontakt mit der deutschen Polizei auf und machen Sie eine Zeugenaussage.

 

Opfer, die in den Niederlanden missbraucht worden sind, können weiterhin Anzeige bei der Polizei in Venlo erstatten, oder eine Zeugenaussage machen. Auch Dritte, z.B. andere Gruppenmitglieder oder Partner/Familie eines Opfers, können dies tun.

 

Bitte melden Sie sich auch, wenn Sie als Frau durch eine Therapeutin sexuell berührt oder stimuliert wurden und wenn Sie als männlicher Klient und/oder Auszubildender mit einem männlichen oder weiblichen Therapeuten übergriffige Situationen erlebt haben. Circa 25% aller PSM Täter sind Frauen. Auch gleichgeschlechtlicher Missbrauch kommt regelmässig vor.

 

Mit Ihrer Aussage können Sie eventuell dazu beitragen, dass weiterer Missbrauch verhindert werden kann.

 

Red. MdH, 19. Januar 2007

 

 

Das wichtigste Ziel sollte sein: ein definitives Berufsverbot für K. in den Niederlanden und in Deutschland

 

Vielleicht ist es Ihnen nicht bekannt, wie viele Opfer es von K. gibt. Es gibt anscheinend sehr viele Opfer von sexuellem Missbrauch. Dazu kommen all diejenigen, die emotional, psychisch und/oder finanziell ausgebeutet wurden. Einige Opfer fühlen sich ‘narzisstisch missbraucht’. Wir schließen uns dieser Meinung an, nachdem wir mit verschiedenen Opfern darüber gesprochen haben.

 

Für eine Klage bei der Disziplinarbehörde ist nicht Voraussetzung, dass Sie sexuell missbraucht worden sind. Sie können auch aus anderen Gründen klagen. All dasjenige, das nicht professionell war in Ihrer Therapie und Ausbildung, kann im Zusammenhang für eine berufsethische Klage verwendet werden. Hierunter fallen z.B. Rollenvermengungen im therapeutischen Bereich, Arbeits- und Ausbildungsbereich.

 

Das Hauptproblem liegt unserer Meinung nach im Missbrauch des Phänomens der psychotherapeutischen Übertragung. Menschen wurden langfristig und sehr intensiv aneinander gebunden. Diese Bindung sollte zur Freiheit leiten. ‘Freiheit durch Bindung’ lautet eine der bekanntesten Schriften der ‘tiefenpsychologischen Körpertherapie’.

 

Welche Freiheiten sind daraus entstanden und für wen?

 

-          Der Begründer der Therapie sitzt schon länger als zwei Monate in aller Unfreiheit im Vorarrest.

-          Opfer von K. oder anderer Therapeuten fühlen sich nicht frei zu sprechen und zu klagen, weil dies u.a. zum Ausstoss aus der Gruppe, zur Entbindung, führen würde. Viele Opfer haben Angst, dass sie durch ein Vorgehen gegen den Täter aus ihrer Gruppe und eventuell auch von privaten Kontakten ausgeschlossen werden. Damit würde manches Opfer (beinahe) ihren/seinen* gesamten sozialen Kontext verlieren.

 

Die Definition von Freiheit lautet doch eigentlich ganz anders… .

Der grosse finanzielle Vorteil hat K. auf jeden Fall zeitlich begrenzte Freiheiten gebracht.

* Inzwischen ist es auch bekannt geworden dass es männliche Opfer gibt, entstanden durch weibliche Therapeuten. Sie können auch als männliches Opfer Kontakt aufzunehmen oder eine Klage einzureichen.

 

 

Das Ziel ‘definitives Berufsverbot’ in beiden Ländern kann in beiden Ländern auf zweierlei Weisen erreicht werden:

 

1. Der Weg über das Strafrecht

Ob Sie in den Niederlanden oder in Deutschland Anzeige erstatten oder eine Zeugenaussage machen, hängt im Allgemeinen davon ab, in welchem Land Sie missbraucht wurden.

Sie können sich an die Polizei in Venlo wenden wenn Sie in den Niederlanden missbraucht worden sind. Sie können sich dann jedoch auch bei einer deutschen Polizeidienststelle melden.

 

Wir wissen, dass auch in Deutschland Opfer durch K. oder durch ihn ausgebildete Therapeuten entstanden sind. Sollte dies auf Sie zutreffen, können Sie nur in Deutschland Anzeige erstatten. Bei der Polizei in Lübeck hat man diesen Fall schon zur Kenntnis genommen. Es ist wichtig, dass auch diese Opfer sich melden, so dass die deutsche Polizei diesen Fall bearbeiten kann. Adressen finden Sie an anderer Stelle auf dieser Seite.

 

2. Der Weg über die Disziplinarbehörde/Aufsichtsbehörde

Für in Deutschland arbeitende Psychotherapeuten ist eine Registration bei der deutschen Psychotherapeutenkammer ein Must (Zwangsregistration). Es kann um psychologische Psychotherapeuten gehen oder um medizinische Psychotherapeuten. K. war ein psychologischer Psychotherapeut, darf diesen Titel nun aber nicht mehr gebrauchen da er sich abmeldete und auch seine Approbation abgegeben hat. Diese Registration bei einer Landespsychotherapeutenkammer kommt gleich an die niederländische BIG-Registration. Ohne Registration darf man nicht arbeiten.

 

MdH sammelt nun Klagen gegen K. (und seine Ehefrau die als Geschäftspartner und BIG-registrierte Therapeutin ebenfalls für die IAP tätig war) um diese gebündelt bei der niederländischen Disziplinarbehörde (die auf dem Gebiet der Psychotherapie in Deutschland den Landespsychotherapeutenkammern entspricht) einzureichen. Melden Sie sich bitte bei uns wenn Sie diesen Weg auch gehen möchten. Wir raten es Ihnen an diesen Weg zu gehen wenn Sie es emotional vertragen können. Sollten Sie schon eine Klage bei Polizei oder Inspektion eingedient haben, könnten Sie die gleiche Klage gebrauchen und bräuchten Sie also nicht wieder alles aufs Neue zu formulieren. Dadurch, dass Ihr Fall durch MdH oder die Inspektion bei der niederländischen Disziplinarbehörde angetragen werden könnte, hätten Sie wenig Arbeit daran und wäre die emotionale Belastung also auch viel geringer.

 

Registration von K. und seiner Ehefrau in Deutschland

Wir haben inzwischen folgende Information in bezug auf die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Momentan sind K. und seine Ehefrau nicht bei der BPtK registriert. Eher waren beide bei der Landespsychotherapeutenkammer Nordrheinwestfalen registriert. K. hat seine Approbation zurückgegeben. Er ist also kein Angehöriger mehr von der Kammer. Die Kammer hat damit keine Aufsichtskompetenz mehr über ihn und kann kein Beschwerdeverfahren einleiten. Das bedeutet dass man sich in seinem Fall nicht an die Landeskammer wenden kann mit einer Klage. Auch an die Bundespsychotherapeutenkammer kann man keine Klage richten da es bei ihr um ein administratives Organ auf Bundesebene geht. Opfer müssten daher den strafrechtlichen Weg nehmen, sich an die Polizei wenden und im Falle sexuellen Missbrauchs auf Basis des Artikels 174c StGB Anzeige erstatten. Die BPtK kann also nur die Aufgabe übernehmen, betroffene Klienten über ihre Möglichkeiten die sie in bestimmten Fällen haben, zu informieren. Im Falle K. ist der einzige Weg in Deutschland eine Anzeige bei der Polizei. Die Landespsychotherapeutenkammer und die Aprobationsstelle werden über den Verlauf juristischer Wege informiert werden.

 

Es scheint nicht möglich zu sein nun noch über die Zeit zu klagen zu der K. registriert war. Das deutsche Disziplinarverfahren ist sehr kompliziert (unter anderem da es auf den Landesebene nicht immer auf die gleiche Weise geregelt ist) und der Weg via ein Berufsgericht ist in medizinischen/paramedizinischen Klagen nicht sinnvoll, so haben wir von Eingeweihten begriffen. Professionals raten darum für Deutschland auch im Allgemeinen an den Strafweg zu gehen. Sollten sie eine Klage gegen den Partner von K. die mit ihm das Institut leitete, einreichen wollen, ist das bei verschiedenen Instanzen möglich (auf jeden Fall bei der niederländischen Polizei, Disziplinarbehörde und Inspektion sowie auch bei der Landespsychotherapeutenkammer in NRW.) Sollten Sie in den Niederlanden eine Klage bei der Disziplinarbehörde gegen den Partner von K. einreichen wollen, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Im Allgemeinen kann über ein Disziplinarverfahren gegen einen Psychotherapeuten in Deutschland folgendes erwähnt werden:

Klagen können grundsätzlich nicht an die Bundespsychotherapuetenkammer (BPtK) in Berlin gerichtet werden, da die Bundespsychotherapeutenkammer selbst keine Berufsaufsicht hat, sondern die Landeskammern. Die BPtK vermittelt in solchen Fällen weiter an die zuständige Landeskammer. Bei der BPtK ist auch nicht bekannt welche Psychotherapeuten bei welchen Landeskammern registriert sind.

 

Übrigens: Beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sind K. und seine Ehefrau nicht registriert. Der BDP kommt ungefähr überein mit dem niederländischen N.I.P..

 

Mit Fragen über die genannten Wege können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Sie wären übrigens nicht verpflichtet vor der niederländischen Disziplinarbehörde (dem ´medisch tuchtcollege´) zu erscheinen. Die Prozedur ist überwiegend schriftlich. Zur Sitzung müssen sie nicht erscheinen. Est steht Ihnen aber natürlich frei die Sitzung beizuwohnen. Auch wenn Sie in den Niederlande eine Anzeige bei der Polizei erstatten, brauchen Sie nicht vor dem Richter zu erscheinen wenn Sie das nicht wollen. Eine Gegenüberstellung mit dem Beschuldigten die für das Opfer extra schwer sein kann, kann also vermieden werden. Wenn Sie Fragen haben wie bestimmte Prozeduren ablaufen, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns. Wir werden probieren alle Fragen so gut wie möglich zu beantworten. Wenn Sitzungen öffentlich sind, und es Publikationen geben würde, brauchen Sie sich als Opfer auch keine Sorgen zu machen dass Ihr Name in einem Artikel erscheinen wird. Das ist nicht in Ordnung und keinesfalls zu erwarten.

 

 

Mitteilung für deutsche Opfer des Psychotherapeuten:

 

Sie brauchen sich keinesfalls für das Ihnen Passierte zu schämen. Auch fühlen Sie sich nun sehr alleine damit und leiden Sie vielleicht an Schuldgefühlen (die ganz und gar zu Unrecht sind!), sind Sie leider eines der vielen hunderte von Opfern die auch in Deutschland jährlich durch sexuellen Missbrauch innerhalb der verschiendenen Professionen des Gesundheitswesens entstehen. Darüberhinaus können Sie darauf vertrauen, dass Kontakt mit uns streng vertraulich ist. Wenn Sie keine Anzeige erstatten wollen oder noch nicht so weit sind und nur über das Vorgefallene sprechen wollen, ist das kein Problem für uns.

 

Sie sind herzlich willkommen, Kontakt mit uns aufzunehmen in bezug auf Information und konzessionelle Hilfeleistung/Verweisung zu Fachleuten, die Ihnen eventuell weiterhelfen können.

Red. MdH, 5.1.2007,

 Update 7.1.2007

 

 

 

 

 

 

 

Wir suchen Opfer von K. die

  1. eine Disziplinarklage einreichen wollen und/oder
  2. Opfer die in juridischen Streit mit K. b.z.w. seinem Institut involviert  sind wegen noch zu leistender Bezahlungen

 

1. Disziplinarverhandlung

 

Sowie es momentan aussieht, wird MdH auf jeden Fall zwei Opfer (F und M) unterstützen beim Einreichen einer Disziplinarklage. Sollten Sie uns hierbei unterstützen wollen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

 

Da Klagen leider oft eine schwere Belastung für Opfer sind, bieten wir an für Sie aufzutreten. Sie können Schriftstücke auf Deutsch bei uns einreichen. Sie haben keinerlei Verplichtung zur Verhandlung zu erscheinen. Wenn Sie das gerne wollen, ist das natürlich möglich. Die Dauer einer Disziplinarklage vom Moment des Einreichens bis zum Erlassen des Urteils dauert ein gutes Jahr bis zu 1 ½ Jahren. Sie können sich jedoch auch entschliessen nur eine Klage einzureichen und weiterhin nicht mehr in der Prozedur aufzutreten. Wir begreifen dass es für Opfer in diesem Fall besonders schwer ist sich zu melden.

 

Diese Klage ist besonders wichtig da es um die staatliche Registrierung von K. (oder anderen) geht. Es betrifft die Registrierung in unserem BIG-Register das dem Deutschen Aerzteregister gleich kommt. K. kann dadurch seine Registration definitiv verlieren, die einzige Registration die er hat, die des ‘GZ-Psychologen’. Diese Klage ist viel wichtiger als eine Klage bei einer Berufsoganisation (wie z.B. das N.I.P.) da

 

-          die BIG-Registrierung eine staatlich anerkannte ist

-          die Disziplinarbehörde neben dem Strafgericht die Einzige ist die ein Berufsverbot auferlegen kann (zumindest als GZ-Psychologe, das Strafgericht kann einem Hilfeleistenden untersagen jemals noch als Helfer tätig sein zu können)

-          es für einen Hilfeleistenden dann schwierig wird von einer Versicherung vergütet zu werden

-          eine Berufsorganisation ein Mitglied nur ausschliessen kann. Mitgliedschaft ist jedoch nicht nötig um als Psychologe arbeiten zu können

 

Sollten Sie schon eine Klage eingereicht haben, bei der Polizei, der Inspektion, dem N.I.P.,  bei der EABP oder an anderer Stelle, könnten Sie schon einen Beitrag leisten durch diese Klage für  eine Disziplinarklage zur Verfügung zu stellen.

 

Es erscheint uns sinnvoll dass alle möglichen Klagen gebündelt eingereicht werden. Möglicherweise hat die Inspektion vor eine Klage einzureichen. Wir werden dies noch diese Woche nachfragen. In diesem Fall, so meinen wir mit Nachdruck, sollte die Inspektion eine Klage bei unserem CvMT einreichen. Das ist eine speziale Disziplinarbehörde bei der nur die Inspektion klagen kann, und dann auch nur wenn ein Hilfeleistender

-          grosse körperliche Probleme aufweist die seine Arbeit stark behindern

-          gefürchet werden muss vor ernster psychiatrischer Störung(en) oder

-          der Helfer Suchtproblematik aufweist

 

Im Falle dass die Inspektion sich entscheidet für eine Klage beim CvMT werden wir uns erreichende Klagen an die Inspektion anbieten sodass sie integriert werden können. Dies natürlich nur wenn die Opfer dies in Ordnung finden.

 

Wir sind der Meinung zugetragen dass alle Klienten und Auszubildenden das Opfer emotionalen/psychischen sowie finanziellen Missbrauchs wurden. Nicht nur diejenigen die auch sexuellen Missbrauch untergehen mussten, können eine Klage einreichen. Weiter sollten Sie wissen dass nicht nur direkte Opfer aber auch indirekte Opfer b.z.w. diejenigen die dem Opfer nahe standen, klagen können. Ein Ehemann/eine Ehefrau oder die Familie kann auch eine Klage einreichen. Wenn Sie nicht sicher sind ob Sie eine Klage einreichen können, nehmen Sie dann bitte Kontakt mit uns auf. Wird werden Sie darüber gerne aufklären.

 

Die Disziplinarbehörde urteilt auf Basis unprofessionellen Handels. Es kann also um die verschiedensten Klagegründe gehen.

Das CvMT würde sich vor allem richten auf die Frage ob ein Helfer untauglich ist seinen Beruf weiterhin auszuüben wegen z.B. einer oder mehrer psychiatrischer und/oder psychosexueller Störungen.

 

Es ist in diesem Fall ganz wichtig dass die Disziplinarbehörde diesen Fall behandelt. Wir hoffen dass Sie sich melden wenn Sie einen Grund zur Klage haben betreffend Professionalität, berufsethische Haltung b.z.w. Handlungen verrichtet durch K..

 

Und schliesslich ist es wichtig zu wissen: weder eine Klage bei der Disziplinarbehörde noch eine Anzeige oder Zeugenaussage bei der Polizei wird sie in Gefahr bringen wegen Verleumdung verklagt zu werden. Weiterhin wollen wir Ihnen gerne mitteilen dass die Namen von Opfern nicht in einer möglichen Publikation erscheinen werden. Das ist eigentlich nie der Fall. Wir haben begriffen dass manches Opfer sich über die genannten Punkte Sorgen macht. Das ist nicht nötig. Eine 100%ige Garantie gibt es mit nichts im Leben. Sie können jedoch davon ausgehen dass die genannten Sorgen nicht berechtigt sind. Wenn Sie bei der Polizei, oder beim N.I.P. geklagt haben, hoffen wir dass Sie überwägen werden Ihre Klage auch an die Disziplinarbehörde zu richten. Wir achten dies sehr wichtig im Bezug auf Postprävention. Im Voraus herzlichen Dank wenn Sie darüber nachdenken wollen.

 

 

2.    Juristischer Streit

Es sind ons ein paar Opfer bekannt die durch b.z.w. mit K. b.z.w. seinem Institut in einen juridischen Streit gelangt sind, z.B. in Bezug auf Bezahlungen betreffend Teilnahme an den Ausbildungsgruppen.

 

Wenn dies Sie betrifft, ware es gut Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir wollen Sie dann gerne mit anderen Opfern in Kontakt bringen die auf gleicher Ebene Problemen haben wodurch Sie eventueel profitieren können vom Stand der Dinge von einander zu wissen.

 

Sie sollten noch ausstehende Bezahlungen für Therapie oder Ausbildung, so meinen wir, keinesfalls bezahlen. Wir glauben nämlich nicht in die Professionalität der angebotenen Dienste. Vielleicht sollten Sie schon bezahlte Beträge eher zurückfordern. Es laufen momentan einige Prozeduren. Das Resultat einer Prozedur kann Ihnen vielleicht helfen in eigener Sache. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Zusammen stehen Sie stärker.

 

Red. MdH, 4.1.2007

 

 

 

 

 

 

 

 

Pressebericht der niederländischen Polizei

 

Am 7. Dezember 2006 haben wir Kontakt aufgenommen mit der deutschen Polizei in Luebeck, Kommissariat 11.  Das ist die Abteilung fuer Sexualdelikte.

 

Wir haben die Polizei gebeten, einen nationalen Pressebericht in Deutschland zu verschicken, da in verschiedenen deutschen Städten Opfer von K. wohnen. Die Zahl der Opfer, die sich melden, nimmt zu. Wir hoffen, dass die Polizei einen Pressebericht verschicken wird und so auch diejenigen, die noch nicht wissen, dass in den Niederlanden gegen K. ermittelt wird, davon hören werden und die Chance bekommen, Anzeige gegen ihn zu erstatten.

Es ist übrigens nicht nötig, dass Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Es ist wichtig, dass die Opfer dies wissen. Auch nackt arbeiten bzw. sexuelle Berührungen sind unzulässig bzw. strafbar.

 

Red. MdH, 8.12.2006

 

 

Uebersetzung des Presseberichtes der niederländischen Polizei (Limburg-Nord) vom 3. November 2006

"Die Polizei hat am Mittwoch Morgen einen 58-jaehrigen Mann festgenommen wegen des Verdachtes sexuellen Missbrauchs. Der Mann arbeitete lange Zeit als Psychotherapeut und gab Jahre lang diverse Gruppentherapieen und individuelle Therapieen an Frauen aus den Niederlanden und aus Deutschland. Er richtete sich ueberwiegend auf koerperliche Regressionstherapie.

Der Missbrauch fand während der individuellen Sitzungen mit einigen Frauen statt. Während dem Verhör gab der Verdächtigte die sexuellen Handlungen zu. Sowie der Verdächtigte selbst sagt, waren die Handlungen ein Teil seiner Therapie. Diese Therapie gab er in seiner Praxis im Süden der Niederländischen Provinz 'Gelderland' sowie auch in seinem Institut in Nord-Limburg. 

Bis heute haben 4 Frauen Anzeige erstattet. Die Polizei schliesst nicht aus dass es noch mehr Opfer gibt. Der Verdächtigte wurde am Freitag Mittag an den 'Richter-Kommissar' in Roermond vorgeführt, der bestimmte dass der Therapeut weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss.

Die Polizei nimmt die Sache sehr ernst und hat eine Untersuchung eingeleitet."

Die Untersuchungshaft kann maximal 107 Tage dauern. Dann wird diese Strafsache vor den Strafrichter kommen.

 

Red. MdH, 9. Dezember 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Information für die Opfer von K.

 

Rechtliche/gerichtliche Massnahmen die Sie nehmen könnten

 

 

 

Wenn Sie nun oder später rechtlich gegen den Täter vorgehen wollen und z.B. Schadensersatz verlangen wollen, ist es wichtig die Verjährungstermine gut im Auge zu behalten. Auch wenn Sie jetzt denken dass Sie hiervon niemals Gebrauch machen werden, raten wir Ihnen an die Termine im Auge zu behalten und den zivilrechtlichen Termin sicher zu verlängern nach 5 Jahren. Aus Erfahrung wissen wir das Opfer von PSM im Laufe der Zeit und der Verarbeitung des Missbrauchs von Gedanken veränder können. Bewahren Sie also auch eventuelle Beweismittel gut und werfen Sie sie auf keinen Fall weg. Wenn Sie nun noch nicht so weit sind um eine Klage einzureichen, können Sie die Beweismittel am Besten in eine Kiste tun und aus Ihrer Sicht aufbewahren. Vielleicht haben Sie sie noch einmal nötig.

 

 

Die niederländischen Verjährungstermine

 

 

  • Strafrechtlicher Verjährungstermin für sexuelle Uebergriffe eines Hilfeleistenden: 12 Jahre; bei Vergewaltigung: 15 Jahre.

 

  • Verjährungstermin wenn Sie einen zivilrechtlichen Anspruch stellen wollen, bzw. Schadensersatz vom Täter haben wollen: 5 Jahre. Dieser Termin kann jeweils wieder um 5 Jahre verlängert werden. Dafür müssen Sie jedoch vor Ablauf des ersten 5 Jahre Termins einen eingeschriebenen Brief an den Taeter schicken. Darin müssen Sie vermelden dass Sie den Täter verantwortlich halten und zur Verantwortung rufen betreffend des Ihnen entstandenen Schadens. Ach müssen Sie vermelden dass Sie die Verjährungsfrist mit diesem Brief zum Stillstand bringen worauf die 5 Jahre von dem Datum an aufs Neue beginnen zu laufen. Der Schadensersatz für erlittenen, seelischen Schaden (das Scherzensgeld) beträgt bei Uebergriffen durch einen Hilfeleistenden in den Niederlanden bis zu EUR 20.000 bzw. EUR 25.000.

 

 

  • Verjährungstermin unseres ‘Fonds für Schäden durch Gewaltverbrechen’: 3 Jahre. Der niederländische Staat hat einen speziellen Fonds für Opfer von Gewaltverbrechen. Sie können sich an diesen Fonds wenden. Unsere Erfahrung ist dass Schäden entstanden durch Uebergriffe durch Hilfeleistende im Prinzip (teilweise) vergütet werden. Die Chance dass Sie einen Schadensersatz empfangen ist jedoch klein wenn sie keine Anzeige gegen den Täter erstattet haben. Fragen Sie bitte das nötige Formular bei unterstehender Adresse an. Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie eine Kopie Ihrer Anzeige mit. Sollten Sie auch bei der Inspektion und/oder einem Berufsverband geklagt haben, schicken Sie am Besten auch davon eine Kopie mit. Wenn Sie einen Schadensersatz empfangen werden, wird das ungefähr innerhalb eines Jahres sein. Der Schaden wird sicher nicht ganz vergütet werden. Sollten Sie später eine zivilrechliche Klage gegen den Täter einreichen und Schadensersatz vom Gericht zugewiesen bekommen, müssen Sie das Geld das Sie vom ‘Fonds für Schäden durch Gewaltverbrechen’ erhalten haben, wieder zurückbezahlen. Das Verbrechen muss in den Niederlanden verübt sein.

 

Adresse des Fonds:

 

Schadefonds Geweldsmisdrijven:

Postbus 1947

NL - 2280 DX Rijswijk

T: 0031 - 70 – 414 2000

F: 0031 - 70 – 414 2001

E: info@schadefonds.nl

(Die Links zu der Webseite des ‘Schadefonds’ treffen Sie unter dieser Infobox an.)

 

Beim Berufsverband N.I.P. und bei der Inspektion können Sie immer eine Klage einreichen.

 

Wir wünschen Ihenen viel Erfolg mit eventuellen rechtlichen Massnahmen die Sie nehmen werden!

Red. MdH, 9. Dezember 2006

 

 

Link: Schadefonds Geweldsmisdrijven

 

 

 

 

 

Information / Unterstuetzung / Hilfe bij PSM in Deutschland:

 

 

Deutsches Institut für Psychotraumatologie (DIPT e.V.)
Springen 26 | D - 53804 Much | Fax: 0224 - 591 94 10
Email:info@psychotraumatologie.de | Webseite: www.psychotraumatologie.de/                                        

 

Wegen Beratungs- und Behandlungsfragen von traumatisierten Opfern:                                                                                                                       Fragen Sie bitte nach Frau Dr. Christiane Eichenberg: eichenberg@uni-koeln.de

 

Erstellung von Gutachten:                                                                                              Gutachtenstelle Köln: Trauma Transform Consult: Herr Weber: 0221 - 470 26 27 | Webseite: www.traumatransformconsult.de

 

 

Die Gründer dieses Instituts, Frau Dr. Monika Becker-Fischer und Herr Prof. Gottfried Fischer, haben eine wissenschaftliche Studie über PSM ausgefuehrt, worueber ein sehr gutes, interessantes und sicher hilfreiches Buch erschienen ist.

 

Sexuelle Übergriffe in Psychotherapie und Psychiatrie
Autoren: Becker-Fischer, M. & Fischer, G., Ausgeber: Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Band 107, Jahr Ausgabe: 1997.

 

Sehr wahrscheinlich koennen Sie dieses Buch immer noch gratis bestellen beim Bundesministerium fuer Familie, Frauen, Senioren und Jugend: http://www.bmfsfj.de

E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de

 

 

Sexueller Missbrauch in der Psychotherapie, was tun?

Orientierungshilfen für Therapeuten und interessierte Patienten
Monika Becker-Fischer, Gottfried Fischer: Asanger, 1. Auflage 1996, 146 Seiten, 18,00 €..

 

 

In Kuerze werden wir noch einiges erklaeren ueber den Beruf des Betreffenden Therapeuten, seine Registration, und was der Titel ‘drs.’ den er gebrauchte bedeutet.

 

Der hollaendische Titel ‘drs.’ Gibt nur an dass jemand ein universitaires Studium absolviert hat. Im Fall von K. ist dies, in soweit wir unterrichtet sind, das universitaire Studium ‘Psychologie’. Der ‘drs.’ ist die niederländische Variante des deutschen Titels ‘Dipl.‘ und hat also nichts zu tun mit einem Doktertitel, ‘dr.’. K. ist kein Arzt und er ist auch nicht promoviert und fuehrt also auch nicht den wissenschaftlichen Titel ‘dokter’ sowie das z. B. bei Frau Dr. Becker-Fischer der Fall ist.

 

NEU:

Wir haben inzwischen vernommen dass Herr K. schon in 2003 von der EABP ausgeschlossen wurde. Die Organisation hat dies auch bestätigt. Von der EAP wurde er, in soweit uns bisher bekannt, leider noch nicht ausgeschlossen.

 

Die GTK (Hamburg), so haben wir vernommen, ein Berufsverband, wird in Kuerze aufgelöst. Ab dem 31.12.2006 wird die GTK nicht mehr bestehen.

 

 

K. ist kein Psychotherapeut. Er war niemals registriert bei dem Berufsverband, dem NVVP.

 

Bei unserem Berufsverband für Psychologen, dem N.I.P. ist K. leider noch immer registriert. Er kann sich also ‘Psychologe N.I.P.’ nennen. Dies ist nur eine Mitgliedschaft bei einem Berufsverband. Registration ist keinesfalls verplichtet. Es gab Gerüchte dass er bei dem N.I.P. royiert sein sollte. Diese Information ist nicht richtig. Er ist Mitglied bei unserem N.I.P. und in Verband mit den gegen ihn vorliegenden Beschuldigungen ist es also sehr wichtig dass Opfer sich an das N.I.P. wenden und eine Klage einreichen sodass der Berufsverband die Klage in Behandlung nehmen kann und darueber urteilen kann ob er noch weiterhin registriert sein sollte. Es ist natürlich möglich dass schon Opfer geklagt haben.

 

Die wichtigsten Registrationen in den Niederlanden fuer die betreffende Berufsgruppe (Psycholoog/Psychotherapeut) sind:

 

BIG-Registration als Psychotherapeut: NEIN

! ! !  K. ist niemals als Psychotherapeut in den Niederlanden registriert gewesen!!

In den Niederlanden ist der Psychotherapeut ein gesetzlich beschuetzter Beruf. Wenn K. diesen Titel oeffentlich gebraucht hat und sich damit affichierte, bedeutet das das er damit strafrechtlich in Uebertretung gewesen ist. Sowie uns bekannt, hat er sichals Psychotherapeut ausgegeben. Im Pressebericht der Polizei wurde er auch ‘Psychotherapeut’ genannt. Wir nehmen an dass dies geschehen ist dadurch dass er sich so nannte – was er nicht haette tun duerfen.

 

BIG-Registration als GZ-Psychologe (Gesundheitspsychologe): NEIN

K. hat sich selbst als ‘gz-psycholoog’ aus unserem BIG-Register ausschreiben lassen.

 

Wenn K. sich als Psychotherapeut affichierte, hat er diejenigen, so meinen wir, die er ausbildete und die im Glauben und Vertrauen waren dass er Psychotherapeut ist, betrogen. Es tut uns sehr leid fuer diejenigen die hiervon betroffen sind. Sie koennen sich an die Hollaendische Polizei wenden Anzeige erstatten wegen des Fuehrens eines nicht korrekten Titels der gesetzlich beschuetzt ist hier. Viele Auszubildenden haben eine ganze Menge Geld bezahlt fuer Ihre Ausbildung wobei man K. bezogen hat.

 

Die Angaben zu Registrationen in Deutschland sind vorlaeufig und noch ohne Gewähr. Einige Tatbestaende werden noch ueberprueft.

 

Red. MdH, 30. November 2006,

Update: 3.1.2007

 

 

 

 

 

 

                 

Wie sah die ‘Therapie’ des

tiefenpsychologischen Körpertherapeuten mitunter aus?

 

K. gab ‘Tiefenpsychologische Körpertherapie’ (Einzel- und Gruppentherapie). Innerhalb einer deutschen Ausbildung zum tiefenpsychologische Körpertherapeuten, fuhren Ausbildungsgruppen ein paar Mal pro Jahr in die Niederlande, um dort Unterricht von K. zu erhalten.

 

Die ‘embryonale Hautkontaktarbeit’ (HKA) ist ein besonderes Element der ‘Therapieform’, die K. auf einige Klientinnen und Auszubildende anwendete. Viele hat er aus den Gruppen geholt, einige hatten Einzeltherapie. Die HKA gehörte im Prinzip nicht zur Ausbildung. Er wählte die Frauen offensichtlich nicht nach therapeutischen Kriterien aus. Innerhalb der eher genannten ‘Therapieform’ verhielt der Therapeut sich grenzüberschreitend. Die Arbeit wurde in nacktem Zustand ausgeführt und konnte bis zu einigen Stunden dauern. Unter anderem war Kuessen bzw. Mund zu Mund Beatmung Teil dieser ‘Therapieform’. Diese Begegnungen fanden nackt oder in Unterwäsche statt. Häufig kam es dabei zur ‘Stimulation’ der Klitoris oder des G-Punktes durch einen Finger von K., zum Teil bis hin zum Orgasmus der Klientin. Der Psychologe erklärte sein Vorgehen damit, dass er den Beckenboden stimuliert, um eine Blockade zu lösen. Ebenso sollte der Zungenkuss die Kiefernblockade lösen.

 

Es ist auf jeden Fall deutlich geworden, dass dieses Verhalten einen sexuellen Übergriff in der Therapie bzw. innerhalb der Ausbildung darstellt.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Term ‘sexueller Uebergriff’ nicht unbedingt beinhaltet, dass Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Auch sexualisierende Bemerkungen, Therapiesitzungen ohne Kleidung usw. fallen unter grenzüberschreitendes Verhalten eines Therapeuten. 

 

Red. MdH, 30. November 2006,

Update 21.1.2007

 

 

 

 

 

 

 

 

Wenn Sie auch bei dem tiefenpsychologischen Körpertherapeuten K. (wohnhaft in den Niederlanden und Praxis haltend in Ubbergen und Molenhoek) in Therapie waren und innerhalb Ihrer Therapie sexuelle Handlungen verrichtet wurden, sind Sie Opfer sexuellen Missbrauchs geworden. Wenn Sie sich angesprochen fühlen oder nicht sicher sind ob Sie Opfer dieser ‘Therapie’ wurden, melden Sie sich bitte bei einer der unten genannten Adressen.

 

Opfer haben oft Angst dass ihr Name bekannt werden wird. Instanzen sowie Polizei und Statsanwaltschaft, das Gesundheitsamt sowie auch wir werden sicher keine Namen von Opfern preisgeben. Es ist wichtig dass Sie Anzeige erstatten gegen K. da es leider so zu sein scheint dass die Anzahl Opfer die entstanden ist, sehr groos ist.

 

K. hat in verschiedenen Ländern, im besonderen in Deutschland (und in den Niederlanden) viele Menschen die sich erst als Klient bei ihm anmeldeten später zum ‘tiefenpsychologischen Körpertherapeuten’ ausgebildet. Die erst durch ihn missbrauchten Klienten, wurden zu Therapeuten die seine Lehre teilweise wieder weitergaben an ihre Klienten. Ein Teil der als Therapeut arbeitenden Ex-Auszubildenden werden den sexuell missbräuchlichen Teil der Therapie, so muss gefürchtet werden, auch wieder an ihre Klienten weitergeben. Wir wurden hierüber auch schon informiert. Auch wenn Sie durch K. erst zum Opfer und dann zum Täter wurden, melden Sie sich bitte um zu helfen dies zu stoppen.

 

Melden Sie sich bitte als Opfer und vertrauen Sie darauf dass die Tatsache dass es um eine sektenähnliche Organisation* zu gehen scheint dafür sorgen wird dass Fehlverhalten dass man Ihnen anrechnen könnte durch dieselbe ‘Therapie’ eventuell weitergegeben zu haben an Ihre Klienten, nicht so schwer wiegen wird da sie dann wahrscheinlich indoctriniert waren und in die Therapie und Ausbildung glaubten. Helfen Sie bitte dass nicht noch mehr Opfer entstehen durch sich zu melden und Anzeige zu erstatten gegen K.

 

K. wurde vor einiger Zeit in den Niederlanden festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Es ist wichtig dass Sie sich melden so dass K. verurteilt werden kann. Dies ist der einzige Weg dass er davon abgehalten werden kann seinen sogenannten ‘therapeutischen’ Praktiken fortzusetzen. Jede einzelne Anzeige und/oder Zeugenaussage ist unheimlich wichtig. Vertrauen Sie darauf dass man mit Ihrem Namen mit Diskretion und Sorgfalt umgehen wird und melden Sie sich bitte.

 

Sie können uns anonym anrufen oder ein E-mail senden und Fragen stellen. Vielleicht machen Sie sich über etwas Sorgen worüber Sie sich gar keine Sorgen machten sollten. Ihre Anzeige kann helfen dafür zu sorgen dass K. in de Zukunft keine weiteren Opfer mehr machen kann. Das Leid dass er Ihnen zugefügt hat, hat er scheinbar vielen zugefügt. Er sollte gestoppt werden in beiden Ländern  jemals noch im Gesundheitswesen arbeiten zu können. K. ist Psychologe und hat keine Registration als Psychotherapeut in den Niederlanden. Die hat er in den Niederlanden auch nie besessen. Er nennt sich ‘Psychotherapeut’, ist jedoch nicht bei unserem BIG-Register als Psychotherapeut registriert. Wohl war er als GZ-Psychologe registriert. Diese Registration hat er selbst verfallen lassen. Er kann sich jedoch jeder Zeit wieder in das BIG-Register einschreiben. Darum ist es sehr wichtig dass in den Niederlanden eine Disziplinarverhandlung stattfinden wird. In Verband mit dem Wunsch Ihre Klage zuzufügen an die Disziplinarprozedur die wir sehr wahrscheinlich für mehrere Opfer starten werden, melden Sie sich bitte:

 

* Die GTK nennt dies selbst Das auf Kontinuität angelegte Gruppentherapiekonzept”. Quelle:

http://www.gtk-online.de/de/aui/frameset.htm

 

 

Sie können sich melden bei:

 

  • Uns: 0031 – 6 – 137 717 47, info@misbruikdoorhulpverleners.nl oder via die Post: MdH, PB 402, 1180 AK Amstelveen, Niederlande. Telefonisch wird Ihnen zu Wort stehen Frau Zondervan.

 

  • Bei der Niederländischen Polizei: 0031 – 77 – 327 17 85 (Frau Goemans) oder 0031 – 77 – 327 20 47 (Frau Vermazeren)

 

Politie Limburg-Noord

(Polizei Limburg-Nord)

Afdeling Jeugd-Zedenzaken & Slachtofferzorg

(Abteilung Jugend/Sexualdelikte und Opfersorge)

Postbus 52, 5900 AB Venlo, Niederlande
FAX: 0031 - 77- 327 10 99
E-mail: info@limburg-noord.politie.nl

(bitte vermelden Sie in Ihrem E-mail ‘z.Hd. von Frau Ine Goemans’)

Webseite Polizei Limburg-Nord: http://www.politie.nl/Limburg-Noord/

 

 

  • Bei der Niederländischen Gesundheitsinspektion (Inspectie voor de Gezondheidszorg (IGZ), unser ‘Gesundheitsamt’):

 

 

Inspectie voor de Gezondheidszorg (IGZ)

 

IGZ-loket:

Tel.:  0031 - 88-120 50 00

E-mail: loket@igz.nl

 

IGZ

Postbus 392

NL - 8000 AJ Zwolle

Fax.: 0031 - 38 – 467 18 21

 

Fragen Sie bitte nach Frau Lodeweges oder nach Herrn Van Zeeland die diesen Casus bei der Inspektion behandeln.

 

 

Wir haben heute Kenntnis genommen von einem Rundbrief der verschickt ist in Deutschland. Wir kennen den Absender des Rundbriefes nicht. Im Rundbrief waren die Telefonnummern von MdH, der IGZ und der Polizei genannt. Leider waren die Nummern von der IGZ und der Polizei nicht korrekt erwähnt aber mit einer ‘0’zuviel. Auf dieser Seite treffen Sie die richtigen Nummern an.

 

Wenn Sie nicht in Holland aber in Deutschland durch K. missbraucht wurden, koennen Sie Kontakt aufnehmen mit der Polizeistelle (Abteilung Sexualdelikte) des Ortes wo de Missbrauch stattgefunden hat. Beim Kommissariat 11 der Lübecker Polizei weiss man von diesem Fall.  

 

In Kürze werden wir die Uebersetzung unserer Holländischen Broschüre publizieren. Es geht um ein Büchlein von 12 Seiten mit Information über dieses Thema, inclusiv einigen hilfreichen Adressen für den deutschsprachigen Raum. Sie können unsere Brochüre bestellen.

 

Wenn Sie wissen in welcher Umgebung K. in Deutschland arbeitete, würden Sie uns einen grossen Gefallen tun wenn Sie unsere Brochüre dort bei Instanzen (Polizei, Gesundheitsamt etc.) und/oder z.B. bei Apotheken oder Hausärzten deponieren wollen. Sie müssen natürlich immer erst fragen ob Sie unsere Brochüre hinterlassen dürfen.

 

Der Inhalt der Brochüre ist wissenschaftlich verantwortet. Sowohl im Bezug auf die Sprache als im Bezug auf inhaltliche Aspekten der Brochüre hat der Schweizer Psychiater/Psychotherapeut Werner Tschan (Basel) einen wichtigen Beitrag geleistet beim Zustandekommen des Endprodukts. Ihm wollen wir dann auch recht herzlich danken.

 

Zögern Sie bitte nicht Kontakt mit uns aufzunehmen wenn Sie zum Opfer von K. geworden sind. Darüber sprechen ist ganz wichtig und Sie können darauf vertrauen dass wir sorgfältig umgehen werden mit Informationen. Es klopfen bei uns woechentlich ungefähr drei neue Opfer von PSM (Professional Sexual Misconduct) an. Wir werden probieren Ihnen so gut wie möglich zu Wort zu stehen und Sie, wenn Sie das wünschen, mit Organisationen in Kontakt bringen die Ihnen weiterhelfen können.

 

Redaktion MdH, Update 9. Dezember 2006

 

 

 

 

Lesen Sie bitte auch die Information auf unserer Seite FAQ (Frequently Asked Questions) (Sprache: Englisch)

 

Deutsche Opfer des niederländischen Psychotherapeuten der in den holländischen Orten Ubbergen und Molenhoek praktizierte, sind herzlich eingeladen, Kontakt mit uns aufzunehmen. Der in Deutschland übliche Fachbegriff für ‘Sexuelle Übergriffe in der Psychotherapie/Psychiatrie’ ist SÜP. Auch wird der Fachbegriff PSM (Professional Sexual Misconduct) gebraucht.

 

Diese Seite wird innerhalb der nächsten Tage regelmässig mit Information für deutschsprachige Besucher erweitert werden.

 

Deutsche Opfer des Psychotherapeuten, Angehörige von Opfern oder ihre Helfer können (auch anonym!) Kontakt aufnehmen mit:

Frau T. Zondervan

 

Wir können Ihnen in deutscher Sprache behilflich sein.

Sie werden Kontakt haben mit Frau Zondervan, selber Opfer von PSM und einer der Mitbegründerinnen dieses Hilfeangebots. Für die Kontaktaufname stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

 

Website Misbruik door Hulpverleners (MdH)
(Übersetzung: Website Missbrauch durch Hilfeleistende)

 

PB 402, 1180 AK Amstelveen, Niederlande

 

Telefon: 0031 - 6 - 137 717 47 (idem dito Fax bei Vorankündigung)

NEU: Wenn das Telefon nicht beantwortet werden sollte, bitten wir Sie es etwas später noch einmal zu probieren. Meistens sind wir erreichbar. Stören Sie sich also bitte nicht an dem Niederländischen Text den Sie hören wenn Ihr Anruf nicht beantwortet wird. Legen Sie einfach auf und probieren Sie es dann etwas später noch einmal. Dankeschön!
E-mail: info@misbruikdoorhulpverleners.nl

 

 

 

 

 

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www.misbruikdoorhulpverleners.nl