
21. Januar 2007
|
Auf dieser Seite
finden Sie Information zu den folgenden Themen: 1. Die Gesetzesgrundlage 2. Die strafrechtliche Verjährungsfrist 3. Literatur
über diesen Gesetzesartikel |
Das Deutsche Strafrecht im
bezug auf PSM
(PSM: ‘Professional Sexual Misconduct’ bzw. ‘sexueller Missbrauch durch Hilfeleistende’)
§ 174c StGB
Auch in Deutschland ist PSM strafbar. In den Niederlanden kennen wir
seit 1991 den Artikel
249(2)3 des niederländischen Strafgesetzbuches,
der mit dem §174c des deutschen
Strafgesetzbuches (StGB),
der in
§174c StGB”: Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
1) Wer sexuelle
Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt
oder an sich von ihr
vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe
von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. |
2. Die strafrechtliche Verjährungsfrist
Wenn Sie nun oder
später rechtlich gegen den Täter vorgehen wollen, ist es wichtig,
die Verjährungsfristen gut im
Auge zu behalten.
Auch wenn Sie jetzt denken, dass Sie hiervon
niemals Gebrauch machen werden, raten wir
Ihnen an, auf jeden Fall
die zivilrechtliche Frist spätestens 5 Jahre nach dem Vorfall zu
verlängern. Aus Erfahrung wissen wir,
dass Opfer von PSM im Laufe
der Verarbeitung des Missbrauchs
ihre Einstellung hierzu verändern können. Bewahren Sie also auch
eventuelle Beweismittel gut
auf. Wenn Sie nun noch nicht so weit sind, eine
Klage einzureichen, können Sie die Beweismittel am
besten in eine Kiste legen und
ausser Sichtweite aufbewahren. Vielleicht haben Sie sie
noch einmal nötig. Die
strafrechtliche Verjährungsfrist
für sexuelle Uebergriffe durch einen Hilfeleistenden beträgt 12 Jahre. Bei Vergewaltigung beträgt sie 15 Jahre.
3. Literatur über diesen Gesetzesartikel
Dietrich, L. (2001). Einverständliche
sexuelle Kontakte zwischen
Psychotherapeuten und Klienten.
Zur Frage der Notwendigkeit eines Verbotes und seiner rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten
de lege et ferenda. Marburg: Tectum
Verlag.
Francke, Robert (2006) ‘Die rechtliche Bedeutung des Abstinenzgebotes in der Psychotherapie’. In: Psychotherapeutenjournal 3/2006. Berlin: BPtK: http://www2.bptk.de/uploads/04_francke.pdf
Gründel, M. (2000). Psychotherapeutisches
Haftungsrecht: die zivilrechtliche
Haftung des psychologischen
Psychotherapeuten bei Verletzung seiner Berufspflichten.
Kniesel, B. (1997). Rechtsprobleme
beim Bruch des psychotherapeutischen Abstinenzgebots.
Laubenthal, K. (2000). Sexualstraftaten: die Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Berlin u.a.: Springer.
Zauner, Gabriele (2004) 'Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses, § 174c StGB'.
Verlag: Köhler.
Zähler:
Anzahl Besucher
der deutschen Seiten von MdH
seit dem 4.1.2007.