-        Die Seite für deutsche Besucher unserer Webseite –

Update: 21. Februar 2007

 

 

 

 

Herzlich willkommen auf unserer deutschen Seite!

 

 

 

 

 

 

Aktuelles

 

Der erste Teil der Strafsitzung gegen Hans Krens hat am 14.2.2007 beim Gericht in Roermond stattgefunden. Der zweite Teil der Verhandlung wird in ca. 1-3 Monaten stattfinden. Auf der Seite ‘Aktuelles’ werden sie die Berichterstattung in den Medien verfolgen können. Sollten Sie Berichterstattungen in den Medien antreffen, die uns noch nicht bekannt sind, schätzen wir es sehr, wenn Sie uns darüber informieren würden.

 

Red. MdH, 15.2.2007, Update 19.2.2007

 

 

 

 

 

 

Im Verband mit dem Wunsch der Opfer, die Anzeige gegen K. erstattet haben, werden wir vor der Behandlung des Strafprozesses keine Presseerklärung verschicken. Nach dem Strafprozess werden wir, wegen des Gemeinwohls, sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland, eine Presseerklärung versenden. Die Behandlung der (mutmasslichen) Offizialdelikte wird beim Gericht in Roermond vor einer mehrfachen Strafkammer (3 Richter) stattfinden. Wir werden zu seiner Zeit ausführlich über die Forderung des Staatsanwaltes, über die Sitzung sowie über den richterlichen Beschluss berichten. Danke für Ihr Interesse.

 

M.fr.Gr., die Redaktion von MdH,

7.2.2007

 

 

 

 

Diese Seite wird momentan überarbeitet. Einige Informationen, die Sie vorher auf dieser Seite gefunden haben, sind nun über Links zu hinterliegenden Seiten zu finden. In Kürze wird diese Seite übersichtlicher werden. Inzwischen können Sie auf dieser Seite mit der Suchfunktion Ctrl F nach bestimmten Begriffen suchen. Informationen über den Fall des niederländischen Psychologen Hans Krens aus Ubbergen, der in Molenhoek eine Praxis hatte, finden Sie inzwischen auf der Seite

Missbrauch in der ´tiefenpsychologischen Körpertherapie´

 

Am 19.2.2007

haben wir einen Link zur Broschüre ‘SEXUELLER MISSBRAUCH in der Psychotherapie’ des Berufsverbandes Deutscher Pychologinnen und Psychologen e.V. (BDP, dritte Auflage, 2002) an diese Seite hinzugefügt.

 

Zudem haben wir einen Bericht auf dieser Seite publiziert betreffend das Diskussionsforum das eher missverständlicher Weise ‘Gästebuch’ genannt wurde.

 

In der Woche vom 14.2.2007 haben wir diverse Berichte an unsere seite ‘Aktuelles’ hinzugefügt.

Die deutsche Übersetzung des Berichtes der in der regionalen, niederländischen Zeitung ‘Dagblad De Limburger’ am 15.2.2007 erschien, haben wir am 19.2.2007 an die Seite ‘Aktuelles’ zugefügt. In Kürze beginnen wir mit der Publikation des Protokolles dass während der Sitzung am 14.2.2007 durch MdH angefertigt wurde.

 

Am 9.2.2007

haben wir ein Stück aus dem Werk von Dr. Monika Becker-Fischer und Prof. Gottfried Fischer an unsere deutschsprachigen Seiten hinzugefügt:

“Der “Guru”, der “distanzierte Gott”, der “hilfsbedürftige Messias”, …”

Moege dieses Stück aus der deutschen Fachliteratur viele zum Nachdenken anregen

 

 

 

 

Sexuelle Übergriffe durch Fachleute in Deutschland

bzw.

Sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen

 

An unsere Seite Missbrauch in der  ´tiefenpsychologischen Körpertherapie´ haben wir einige neue Informationen hinzugefügt:

 

 

Klicken Sie bitte auf den oben genannten, Link wenn Sie die neuen Beiträge lesen möchten.

 

 

 

 

Diskussionsforum

 

 

Im Zusammenhang mit Fragen über unser ‘Gästebuch’ bzw. den diesbezüglich entstandenen  Missverständnissen wollen wir gerne das Folgende anmerken: Das früher ‘Gästebuch’ genannte, an unsere deutschen Seiten hinzugefügte ‘Forum’, wurde ‘Gästebuch’ genannt, da es durch den Provider so genannt wird.

 

Die Zufügung an unsere Webseite hatte jedoch keineswegs die Bedeutung, dass es auch als Gästebuch fungieren sollte. Es war unser Ziel, Besuchern dieser Seiten eine Möglichkeit zu bieten, das veröffentlichen zu können, was sie im Zusammenhang mit diesem Fall, ihrer ehemaligen Therapie und/oder Ausbildung bewegt. Es wurde dafür die Form eines Gästebuches gewählt, da es schnell und einfach zu installieren ist. Ein Forum wäre hierfür zu aufwendig gewesen. Die Bedeutung war jedoch, dass das ‘Gästebuch’ als Forum gesehen und gebraucht werden sollte. Das war auch der Grund, warum MdH ab und zu reagierte.  

 

Da wir der Meinung sind, dass die Strukturen, die wir seit November im Ganzen immer wieder antreffen, von einer Art sind, die man sektiererisch nennen könnte, erschien es uns sehr wichtig, die Diskussion zu stimulieren. Viele Hunderte Menschen verfolgen dieses Thema und haben in diesem Zusammenhang Gedanken, Gefühle und Wünsche, die sie vielleicht äussern wollen. Diese Gelegenheit wollten wir denjenigen bieten, die dies Bedürfnis verspüren. Dabei kann man selbst bestimmen, ob man dies namentlich oder anonym tun möchte. Es wurde leider lange Zeit nicht offen über dieses Thema debattiert. Viele wussten, was ‘Hautkontaktarbeit’ bedeutet, aber es wurde deutlich, dass das Thema nicht für jeden zugänglich war. Oft wurde das Thema nur verhüllt angedeutet.

 

Das Fehlen von Offenheit während vieler, vieler Jahre hat zu dem geführt, womit man sich nun konfrontiert sieht und was für viele Menschen auf die eine oder andere Weise eine grosse Konfrontation darstellt. Es erscheint uns wichtig, dass Menschen sich äussern können und nicht nur lesen, was hier öffentlich publiziert wird. Das Thema wird auf der Bühne bleiben und nicht mehr hinter einem Vorhang verschwinden. Wenn Sie etwas zur Diskussion beitragen wollen, sind Sie – auf welcher Seite sie auch stehen mögen – eingeladen sich zu äussern. Dies bitte auf eine respektvolle Weise, sodass nicht noch mehr Menschen Schaden erleiden. Es ist schon mehr als genug Schaden bei sehr vielen entstanden. Danke!

 

Darüberhinaus wollten wir noch mitteilen, dass es uns bekannt ist, dass sich einige Therapeuten im Laufe der Zeit in sehr deutlicher Weise und mit sehr guten Gründen vom Ganzen distanziert haben. Dennoch bedauern wir es sehr, dass viele dies (noch) nicht getan haben. Die Konsequenzen davon werden leider immer deutlicher. Ist es nicht vielleicht so, dass erst alle für einen aufkamen und es nun umgekehrt ist und der Eine es für alle schwierig macht?

 

Red. MdH, 5.1.2007, Update 19.2.2007

 

 

 

 

 

 

Aufklärungsarbeit:

Prävention und Postprävention bei PSM

 

Broschüren über sexuellen Missbrauch durch Hilfeleistende

 

Broschüre ‘Missbrauch durch Hilfeleistende’ (MdH)

Deutssprachiges, erweitertes Exemplar unserer Broschüre

 (MdH, Dezember 2006)

 

Seit Dezember 2006 haben wir auch eine deutsche Übersetzung und Ausbreitung unserer Broschüre veröffentlicht, die es bisher nur auf Holländisch (seit 2004) und auf Englisch (seit 2005) gab. Es geht um die deutschsprachige Version unserer Informationsbroschüre über sexuellen Missbrauch innerhalb medizinischer und paramedizinischer Therapie, Behandlung und Beratung. Sie finden in unserer Broschüre u.a. allgemeine Informationen über das Thema PSM (Professional Sexual Misconduct), Hinweise auf deutschsprachige Fachliteratur, sowie hilfreiche Adressen.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Wie oft kommt PSM vor?
  • Was Sie auf unserer Webseite finden können
  • Gefühle von Übertragung und Gegenübertragung sind keine Verliebtheit
  • Für wen ist unsere Webseite bestimmt?
  • Folgeschäden von PSM für die Opfer
  • Folgeschäden von PSM für die Umgebung
  • Jeder kann Opfer von PSM werden
  • Unsere Ziele
  • Allgemeine Information
  • Wichtige Adressen für deutschsprachige Länder
  • Die deutsche, gesetzliche Grundlage
  • Die medisch-ethische Grundlage
  • Literatur
  • Kontakt

 

Broschüre SEXUELLER MISSBRAUCH in der Psychotherapie

des Berufsverbandes Deutscher Pychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)

(BDP, dritte Auflage, 2002)

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Psychotherapeutische Beziehung, Grenszüberschreitung, Sexueller Missbrauch
  • Was macht die psychotherapeutische Beziehung aus?
  • Grenzüberschreitung
  • Sexueller Missbrauch
  • Die Folgen
  • Was können Sie tun?
  • Ihre Rechte – unsere Hilfe
  • Betroffene können sich insbesondere wenden an
  • Adresse und Information über den Herausgeber, den BDP

 

Red. MdH, 5.1.2007, Update 19.2.2007

 

 

 

 

 

 

Juristische Informationen

§

 

 

 

 

Die berufsethische Grundlage

 

Der Hippokratische Eid

 

 

 

 

 

Deutschsprachige Fachliteratur

 

 

 

 

 

 

Die Muster-Berufsordnung

 

der BundesPsychotherapeutenKammer (BPtK)

 

für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

 

 

Die Abstinenzregel

 

§ 6 Abstinenz

 

(1) Psychotherapeuten haben die Pflicht, ihre Beziehungen zu Patienten und deren Bezugspersonen professionell zu gestalten und dabei jederzeit die besondere Verantwortung gegenüber ihren Patienten zu berücksichtigen.

 

(2) Sie dürfen die Vertrauensbeziehung von Patienten nicht zur Befriedigung eigener

Interessen und Bedürfnisse missbrauchen.

 

(3) Die Tätigkeit von Psychotherapeuten wird ausschließlich durch das vereinbarte Honorar abgegolten. Die Annahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Dienstleistungen im Sinne einer Vorteilnahme ist unzulässig. Psychotherapeuten dürfen nicht direkt oder indirekt Nutznießer von Geschenken, Zuwendungen, Erbschaften oder Vermächtnissen werden, es sei denn, der Wert ist geringfügig. (Red. MdH*)

 

(4) Psychotherapeuten sollen außertherapeutische Kontakte zu Patienten auf das Nötige beschränken und so gestalten, dass eine therapeutische Beziehung möglichst wenig gestört wird.

 

(5) Jeglicher sexuelle Kontakt von Psychotherapeuten zu ihren Patienten ist unzulässig.

 

(6) Die abstinente Haltung erstreckt sich auch auf die Personen, die einem Patienten nahe stehen, bei Kindern und Jugendlichen insbesondere auf dessen Eltern und Sorgeberechtigte.

 

(7) Das Abstinenzgebot gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung des Patienten zum Psychotherapeuten gegeben ist. Die Verantwortung für ein berufsethisch einwandfreies Vorgehen trägt allein der behandelnde Psychotherapeut. Bevor private Kontakte aufgenommen werden, ist mindestens ein zeitlicher Abstand von einem Jahr einzuhalten. (Red. MdH**)

 

 

Weitere wichtige Regeln im Zusammenhang mit PSM

 

 

§ 17 Verhalten gegenüber anderen Kammermitgliedern und Dritten

 

(3) Psychotherapeuten können sich in kollegialer Weise auf Vorschriften der Berufsordnung aufmerksam machen. Sie verletzen ihre Pflicht zur Kollegialität auch dann nicht, wenn sie bei Vorliegen eines begründeten Verdachts die Landespsychotherapeutenkammer auf einen möglichen Verstoß eines Kollegen gegen die Berufsordnung hinweisen.

 

 

§ 26 Psychotherapeuten als Lehrende, Ausbilder und Lehrtherapeuten

sowie als Supervisoren

 

(1) In der Ausbildung tätige Psychotherapeuten dürfen Abhängigkeiten nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse und Interessen ausnutzen oder Vorteile daraus ziehen. Die Regelungen zur Abstinenz (§ 6) gelten entsprechend.

 

(2) Psychotherapeuten dürfen keine Prüfungen bei Ausbildungsteilnehmern abnehmen, die bei ihnen in Selbsterfahrung oder Lehrtherapie sind oder waren.

 

 

 

Red. MdH*

Eine Bemerkung zum Nachdenken. ‘Es sei denn es gehe um einen geringfügigen Wert’… trifft man oft an in Berufsordnungen. Vielleicht sollte man gar keine Geschenke annehmen, wie klein der materielle Wert auch sein moge. Denn, Dinge haben oft nicht nur einen materiellen sondern auch einen EMOTIONALEN WERT. Der ist im Prinzip unermesslich b.z.w. wenn ein Klient ein kleines Geschenk an einen Therapeuten gibt, hat es meistens, wenn nicht ausschliesslich, einen grossen emotionalen Wert. Dies sollte nicht unterbewertet werden, Grund warum wir nicht so glücklich sind mit solchen Stücken in Berufsordnungen. Um die psychotherapeutische Beziehung rein zu halten, sollte man ganz deutliche Grenzen ziehen.

 

Überdies spielt noch ein Aspekt eine Rolle. Klienten sehen die Beziehung zum Psychotherapeuten oft eher als eine Art Freundschaft als eine professionelle Beziehung. Man sollte darauf achten dass die Art der Beziehung deutlich ist und bleibt. Auch bespricht man besonders intime Themen, die Beziehung ist eine professionelle, genau wie die zu einem Anwalt z.B. der auch oft emotionale und sehr persönliche Teile einer Lebensgeschichte eines Klienten vernimmt. Ein Therapeut ist nicht ein ‘Freund und Helfer’ aber nur ein Helfer der auf Abstand dichtbei kommt b.z.w. in Nähe fern bleiben sollte.

 

Diese ‘Kritik’ gilt nicht dieser Berufsordnung im Besonderen sondern wie gesagt, man trifft sie oft an und es ist die Frage ob man sich wohl bewusst davon ist wie gross der emotionale Wert eines in materieller Sicht klein erscheinenden Geschenkes sein kann.

 

 

Red. MdH**

Leider ist es so dass diese Berufsordnung ein Muster ist und damit nicht rechtsverbindlich.  Die BPtK hat diese Berufsordnung am 13. Januar 2006 publiziert in der Hoffnung dass sie durch die Landeskammern übernommen wird. Die Berufsordnungen der verschiedenen Landeskammern sind rechtsverbindlich. Leider handhaben nicht alle Landeskammern die ‘Abkühlungsperiode’ von 1 Jahr. Man sollte sich bemühen innerhalb der Länder auf einen Nenner zu kommen da dies gerechter ist gegenüber Klienten. Die Landeskammern die noch keine oder eine kürzere Abstinenzperiode nach Abschluss der Therapie handhaben, sollten serieus darüber nachdenken die Version die BPtK zu übernehmen. MdH befürwortet jedoch die völlige Abstinez (‘zero tolerance’). Der wichtigste Grund dafür ist es dass wissenschafliche Untersuchungen anzeigen dass auch nach der Beendigung einer Therapie das Risiko dass der Klient Schaden unterfindet durch sexuellen Kontakt mit einem früheren Hilfeleistenden bei rund 80% liegt. Damit liegt der Prozentsatz nur 10% niedriger als das Risiko das man als Hilfeleistender eingeht wenn man während der Therapie eine sexuelle Beziehung mit einem Klienten beginnt (ca. 90% auf ernsten, langfristen Schaden). Das in Kauf nehmen der genannten grossen Risiko’s für Klienten ist unserer Meinung nach schon gar nicht zu reimen mit dem Inhatl des Hippokratischen Eides der immernoch als Grundlage für Berufsordnungen dient. Die ethische Hauptregen lauten nämlich dass man einem Klienten/Patienten keinen Schaden zufügen darf und sein/ihr Interesse zentral stellen muss. Wenn man ein solch grosses Risiko wie eher genannt nimmt, stellt man das Interesse und Wohlergehen des Klienten nicht zentral und nimmt man bewusst ein sehr grosses Risiko einen Klienten oder ehemaligen Klienten ernsten Schaden zuzufügen. Wir hoffen dass die BPtK über die genannten Gründe nachdenken will sowie wir dies auch der niederländischen Aerztegesellschaft (KNMG) nahegelegt haben im Verband mit dem Erneuern eines Stückes das über PSM geht.

 

 

Red. MdH, 7.1.2007

 

 

 

 

 

 

Die rechtliche Bedeutung des Abstinenzgebotes in der Psychotherapie

Robert Francke

Direktor am Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen

 

  1. Die professionellberufsethische Grundlage

 

“Die sachliche, durch professionelle und berufsethische Erkenntnisse wie Überzeugungen

begründete Basis des Abstinenzgebotes in der Psychotherapie liegt in der

Rollenzuweisung als Helfender und Hilfesuchender in der Behandlung. In einer

Reihe von Verfahren von psychotherapeutischen Behandlungen kommt es insoweit

zu tiefergehenden emotionalen Prozessen („Übertragungen“), die diese Rollenunterschiede

verstärken. Verlässt der Behandler die psychotherapeutische Arbeitsebene, so

werden die Rollen (Übertragungs- und reale Ebene) auf für den Patienten schwer

entwirrbare Weise vermischt. Daher hat der Psychotherapeut im Rahmen einer Psychotherapie

persönliche, über die Therapie hinausgehende und insbesondere

sexuelle Kontakte zum Patienten zu unterlassen. Daraus resultiert die Gefahr gesundheitlicher

Schäden. Soweit es sich um sexuelle Handlungen handelt, besteht das

Risiko einer Verletzung des Rechts der sexuellen Selbstbestimmung.

 

Aufgrund der spezifischen Rolle des psychotherapeutischen Heilbehandlers stellt Abstinenz eine

einseitige Pflicht dar. Der Psychotherapeut ist auch dann zur Abstinenz verpflichtet,

wenn die Aufnahme sexueller Kontakte vom Patienten ausdrücklich gewünscht

oder gewollt wird. Eine besonders umstrittene Frage betrifft die Dauer der Geltung

des Abstinenzgebotes, namentlich die Aufnahme sexueller Kontakte nach Beendigung

der Therapie. Diese Frage wird am Ende des Beitrags in einem gesonderten

Abschnitt beantwortet.

 

2. Rechtliche Regelungen des Abstinenzgebotes

Die Verletzung des psychotherapeutischen Abstinenzgebots, vor allem die Aufnahme

sexueller Kontakte zwischen Psychotherapeut und Patient ist erst seit Ende der 80-

er Jahre Gegenstand einer breiteren Diskussion. Das Abstinenzgebot findet als

berufliche Pflicht des psychotherapeutischen Heilbehandlers seine rechtliche Regelung

in drei unterschiedlichen Rechtsgebieten, deren Rechtsnormen nach Inhalt

und Sanktionen das Abstinenzgebot mit unterschiedlichen Akzentsetzungen

regeln.

 

Die weitestgehenden Sanktionen und die daher am engsten gefassten Voraussetzungen

finden sich im Strafrecht.

 

Das Zivilrecht regelt nach weiter gezogenen Gesichtspunkten die Berufspflichten unter dem Gesichtspunkt des Geldersatzes für Schäden, der Zahlungspflicht für die in Anspruch genommene psychotherapeutische Leistung und der Unterlassung störender Handlungen.

 

Das öffentlichrechtliche Berufsrecht, das Recht der Berufskammern schließlich, das insoweit

vor allem durch die Berufsordnung bestimmt wird, regelt mit einem nicht unerheblichen

Gestaltungsspielraum die Pflichten unter dem Gesichtspunkt guter beruflicher

Ordnung, die gegebenenfalls durch berufsbezogene Sanktionen herzustellen

ist.

 

3. Strafrecht: Die Regelung des §174 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

a) Gesetzgebungsgeschichte

Die Thematik des sexuellen Missbrauchs hat in den zurückliegenden Jahren hohe

fachliche und allgemeine Aufmerksamkeit erfahren. In diesem Kontext wurden auch

sexuelle Übergriffe in der Psychotherapie breit thematisiert und untersucht. In der

Folge dieser Debatte wurde der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-

bzw. Behandlungsverhältnisses durch einen neu geschaffenen §174c StGB unter Strafe gestellt. § 174c StGB schließt eine Strafbarkeitslücke. Mit ihm wird der Erfahrung Rechnung getragen, dass bisher sexuelle Übergriffe in psychotherapeutischen Behandlungen Erwachsener nicht immer anderen bereits geltenden strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zugeordnet werden konnten. Demgemäß hat das Abstinenzgebot in der Psychotherapie, soweit es sexuelle Handlungen betrifft, im Strafrecht seinen Niederschlag durch die Bestimmung des §174c Abs. 2 gefunden, die durch das am 1. April 1998 in Kraft getretene 6. Strafrechtsreformgesetz eingeführt wurde.

 

Der Grund für die Aufnahme des §174c StGB durch den Gesetzgeber war, dass

eine besonders starke psychische Abhängigkeit der in §174c StGB genannten

Personengruppen zu ihrem Berater, Betreuer oder Therapeuten entstehen kann,

welche sexuelle Übergriffe seitens des Beraters, Betreuers oder Therapeuten erleichtert.

Die Ausnutzung einer bestehenden Abhängigkeitsbeziehung kann mit

erheblichen psychischen Schäden des Opfers verbunden sein. Die spezifische

Abhängigkeitsbeziehung und Vertrautheit sowie die psychische Beeinträchtigung der

geschützten Personen, aufgrund derer sie sich in ein Behandlungsverhältnis begeben,

führen folglich zu einer erhöhten Schutzbedürftigkeit vor sexuellen Übergriffen

durch ihre Therapeuten.” (…).

 

c) Abstinenz nach Beendigung des Behandlungsverhältnisses

Die Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern regeln das Abstinenzgebot. Die meisten Bestimmungen enthalten einen Absatz über die Wirkung des psychotherapeutischen Abstinenzgebots nach Beendigung der Therapie. Darin wird das psychotherapeutische Abstinenzgebot entweder allgemein und ohne zeitliche Konkretisierung auch auf die Zeit nach Beendigung der Therapie erstreckt oder die Notwendigkeit eines abstinenten Verhaltens

des Therapeuten von der Behandlungsnotwendigkeit oder der Abhängigkeitsbeziehung

des Patienten zum Therapeuten abhängig gemacht. Die Berufs-

ordnung Baden-Württemberg konkretisiert die zeitliche Wirkung des psychotherapeutischen

Abstinenzgebots nach Beendigung der Therapie, indem innerhalb einer Dreijahresfrist

nach Abschluss der Behandlung das Fortbestehen einer Abhängigkeitsbeziehung

unwiderleglich zu vermuten sei.

 

In der Berufsordnung Niedersachsen findet die Abstinenzverpflichtung nach Beendigung

der Therapie keine Erwähnung.

 

Die am 13.01.2006 beschlossene Musterberufsordnung sieht in §6 Abs. 7 vor, dass

mindestens ein zeitlicher Abstand von einem Jahr einzuhalten sei, bevor private

Kontakte zwischen Psychotherapeut und Patient aufgenommen werden.

 

Von der amerikanischen psychologischen Vereinigung wurde in den neusten berufsethischen Normen ein Zeitraum von zwei Jahren festgelegt. Die Regelungen der Berufsordnung sind

also hinsichtlich der Frage, wie lange nach Beendigung der psychotherapeutischen

Behandlung das Abstinenzgebot in Bezug auf sexuelle Handlungen fortgilt, uneinheitlich.

Die Musterberufsordnung stellt durch §6 Abs. 7 Satz 1 auf die Erforderlichkeit

des Abstinenzgebotes ab. Diese ist dann anzunehmen, wenn eine Behandlungsnotwendigkeit

oder eine Abhängigkeitsbeziehung des Patienten zum Psychotherapeuten noch gegeben ist. Damit kommt es auf eine Würdigung im Einzelfalle an. Darüber hinaus bestimmt die

Musterberufsordnung durch §6 Abs. 7 S. 3, dass für „private Kontakte“ ein zeitlicher

Mindestabstand von einem Jahr einzuhalten ist. Die Bestimmung einer bemessenen Mindestfrist

setzt rechtlich voraus, dass die Abwägung der unterschiedlichen rechtlichen

Interessen – Patientenschutz und Freiheitsrechte des Patienten sowie Freiheitsrechte

des Behandlers – nicht unverhältnismäßig, namentlich angemessen ist. Dabei kommt der Berufskammer ein begrenztes gestaltendes Normsetzungsermessen zu, das einer rechtlichen Kontrolle nicht zugänglich ist. Die Frist von einem Jahr als Mindestfrist für sexuelle Kontakte zu bestimmen, erscheint mit Rücksicht auf das hohe Gefährdungspotential gut begründet. Für „private Kontakte“ erscheint diese Frist nur dann gerechtfertigt, wenn der Begriff eher eng ausgelegt und „Kontakte“ eher persönlicher Art darunter verstanden werden.

 

Einer starren Frist von drei Jahren für die Aufnahme sexueller Kontakte kann man durchaus das Argument entgegenhalten, dass für die Einzelfallprüfung, in der Behandlungsnotwendigkeit

oder Abhängigkeitsbeziehung widerlegt werden können, zu wenig Raum verbleibt. Es ist ja zu gewährleisten, dass die Regelung nicht nur den Vorteil der Klarheit (dadurch effektiver

Schutz) für sich hat, sondern auch eine sachgerechte Lösung gewährleistet,

wenn eine Behandlungsbedürftigkeit oder eine Abhängigkeit zum Behandler nicht

mehr besteht. Der langen Frist, die Baden-Württemberg bestimmt, könnte als widerlegliche

Vermutung womöglich ihre Funktion in freiheitsschonenderer Weise erreichen.

Es hängt von den wissenschaftlichen Erkenntnissen ab. Stützen sie die dreijährige

Frist oder fehlt es überhaupt an aussagekräftigen Belegen, dann liegt die Festsetzung

einer solchen Frist – jedenfalls derzeit – im Rahmen der Gestaltungsfreiheit der

Berufskammer.”

 

Wenn Sie diesen Artikel integral lesen wollen, klicken Sie bitte auf diensen Link:

http://www2.bptk.de/uploads/04_francke.pdf

 

 

Kommentar Red. MdH:

… in Reaktion auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse…

 

MdH befürwortet  die völlige Abstinez (‘zero tolerance’). Der wichtigste Grund dafür ist es, dass wissenschafliche Untersuchungen anzeigen, dass auch nach der Beendigung einer Therapie das Risiko, dass der Klient Schaden unterfindet durch sexuellen Kontakt mit einem früheren Hilfeleistenden bei rund 80% liegt. Damit liegt der Prozentsatz nur 10% niedriger als das Risiko, das man als Hilfeleistender eingeht, wenn man während der Therapie eine sexuelle Beziehung mit einem Klienten beginnt (ca. 90% auf ernsten, langfristen Schaden). Das in Kauf nehmen der genannten grossen Risiko’s für Klienten ist unserer Meinung nach schon gar nicht zu reimen mit dem Inhalt des Hippokratischen Eides, der immernoch als Grundlage für Berufsordnungen dient. Die ethische Hauptregeln lauten nämlich, dass man einem Klienten/Patienten keinen Schaden zufügen darf und sein/ihr Interesse zentral stellen muss. Wenn man ein solch grosses Risiko, wie eher genannt, nimmt, stellt man das Interesse und Wohlergehen des Klienten nicht zentral und nimmt man bewusst ein sehr grosses Risiko, einen Klienten oder ehemaligen Klienten ernsten Schaden zuzufügen. Wir hoffen, dass die BPtK über die genannten Gründe nachdenken will, sowie wir dies auch der niederländischen Aerztegesellschaft (KNMG) nahegelegt haben im Verband mit dem Erneuern eines Stückes über PSM.

 

Ein weiter Grund ist die Tatsache, dass Gefühle von Übertragung sehr oft langfristig spielen. Nicht nur selten kann das viele Jahre dauern, manchmal sogar Jahrzehnte.

 

 

Die Landeskammer von Baden-Württemberg verdient grossen Applaus, da eine Abstinenzzeit von drei Jahren Europaweit aussergewöhnlich. Jedoch, man sollte überwägen doch die Zero Tolerance einzuführen. Zumindest in der Psychotherapie und der Psychiatrie.

 

Die Landeskammer von Niedersachsen sollte sich eingehend mit dem Thema beschäftigen.

 

Die Bundeskammer sollte unserer Meinung nach in der Zukunft ein noch besseres Beispiel geben und minimal dem Beispiel der Landeskammer Baden-Württemberg folgen, besser aber noch, die Zero Tolerance in die Muster-Berufsordnung integrieren.

 

 

 

Red. MdH 7.1.2007

 

 

 

 

 

 

 

Körperpsychotherapie: die professionelle Variante(n)

 

Unsere Publikationen auf diesen Seiten dienen sicher nicht der Abwertung der Körperpsychotherapie im Allgemeinen. Die in dieser Infobox genannten Therapieformen sind nicht zu vergleichen mit der “tiefenpsychologischen Körpertherapie (TK)” wobei es nach zahlreichen Zeugenberichten regelmässig passierte, dass Therapeut und Klient z.B. nur mit einer Unterhose bekleidet, eng umschlungen auf einer Matratze lagen. Um den Unterschied anzuzeigen zwischen professionelleren, fundierteren und akzeptierten Körpertherapieformen und der “tiefenpsychologischen” Variante deren Begründer Hans Krens ist, haben wir zu den folgenden beiden Artikeln gelinkt:

 

 

1. Die psychotherapeutische Behandlung der Folgen von sexuellem Missbrauch mit Pesso-Psychotherapie

 

Lowijs Perquin (Psychiater & Psychotherapeut) & Albert Pesso (Grundleger der Pesso-Psychotherapie)

 

… “Trotz eines tief verwurzelten Misstrauens, ob dies wohl möglich ist, hegt der Klient ein starkes

Verlangen nach Wiederherstellung seiner körperlichen Integrität. Ein Wunsch, der wegen Angst- und

Schamgefühlen häufig nicht ausgedrückt wird und durch Therapeuten manchmal missverstanden wird als das Ausagieren von erotischen oder sexuellen Wünschen. So kommen wir zu der Verantwortlichkeit des Therapeuten (Cooper 1992, Gutheil & Gabbard 1993). Als erstes muss der Therapeut realisieren, dass die Verleugnung von psychischem und physischem Schmerz eine notwendige Überlebensstrategie ist von Menschen, die körperlich oder sexuell überwältigt wurden. Traumatisierte Menschen haben gelernt, den Missbrauch über sich ergehen zu lassen. Sie neigen dazu zu erdulden, um danach scheinbar wie unverletzt zur Tagesordnung übergehen zu können. Der Therapeut, der über das unausgesprochene Bedürfnis des Klienten nach der Wiederherstellung der Ehre seines missachteten Körpers hinweggeht, trägt unbeabsichtigt bei zur Wiederholung von einer Geschichte des 'wieder Ertragens'. Ein zweiter Aspekt, der auf die Verantwortlichkeit des Therapeuten verweist: Je mehr Fürsorge der Klient für das Körperliche braucht, umso sensibler muss die Interaktion in der therapeutischen Beziehung sein. Im Übertragungsgeschehen wird der Klient gegenüber dem Therapeuten starke negative Gefühle erfahren wie Scham, Schuld, Misstrauen und die Angst, dass ihm nicht geglaubt wird. Auch die Ablehnung des eigenen Körpers kann in die Person des Therapeuten projiziert werden. Das dazu widersprüchliche intensive Verlangen nach körperlicher Zuneigung und die Hoffnung auf unvoreingenommene Akzeptanz können äußerst verwirrend sein. Gleichzeitig kann der Klient Schwierigkeiten haben mit dem Unterschied zwischen buchstäblichem körperlichem Kontakt und der symbolischen Bedeutung davon. Ein gewöhnlicher Händedruck am Ende eines Gesprächs kann belastend sein und sogar beängstigend wirken. Der Therapeut kann sich den eigenen Rettungsfantasien und erotisch gefärbten Gegenübertragungsgefühlen nicht entziehen (Perquin 1994). Auch muss er aushalten, dass der Klient ihn zeitweise als einen Außenstehenden sieht, der ihn doch nicht versteht, oder schlimmer noch als einen potentiellen Täter. Der Therapeut läuft Gefahr, sich mit dieser Rolle zu identifizieren und sogar mit den dazu gehörenden Verhaltensmustern zu reagieren. Niederländische Untersuchungen zeigen, dass sechs Prozent der Psychotherapeuten eine sexuelle Beziehung mit einem Klient - meistens mit einer Klientin- eingegangen sind. (Red. MdH*) Es ist wahrscheinlich, dass es sich hier häufig um Klienten mit einem Hintergrund von sexuellem Missbrauch handelt. Dieser Prozentsatz gibt uns zu denken. Dies macht deutlich, dass ein Therapeut, der den Körper in das therapeutische Gesehen mit einbezieht, garantieren muss, dass damit nicht der Weg zu einem erotischen oder sexuellen Kontakt eröffnet wird. Wenn in der Therapie die Vergangenheit auf schmerzliche Weise wiederholt wird, ist dies dem Therapeuten anzulasten. Durch die Abhängigkeit, die der helfenden Beziehung immanent ist, verstärkt durch die Vorgeschichte von sexuellem Missbrauch, ist es dem Klienten fast unmöglich, sich dem gegenüber abzugrenzen. Es ist Mut notwendig, um einen Therapeuten, der die Grenzen überschreitet, an seinen Platz zu verweisen, evt. unter Einschaltung einer Berufsinstanz oder eines Richters. Ein mangelnder oder nicht ausreichender Zugang zu den Emotionen, was solche Muster begünstigt, ist genau einer der Gründe, warum der Klient sich in Behandlung begeben hat. Der Klient ist nicht auf der Suche nach einer sexuellen Erfahrung, sondern nach einem Erwachsenen, der ihn spüren lässt: 'Du bist mir wichtig, ich respektiere und wertschätze deine Wünsche, aber ich bin nur als Therapeut für dich erreichbar'. Eine derartig professionelle Haltung ist nicht distanzierend, sondern impliziert Intimität innerhalb eines sicheren und in guter Weise begrenzendem Rahmen. Der Klient braucht Wertschätzung für sein Verlangen nach Nähe auf dem Erlebnisniveau des Kindes mit vertrauenswürdigen Erwachsenen, ohne dass dies zu einem realen körperlichen Kontakt mit dem Therapeuten führt. Selbst wenn der Klient die Initiative ergreifen sollte zu erotischem oder sexuellen Kontakt, ist es der Therapeut, der wissen muss, wie dieses Verlangen zu beantworten und in gute Bahnen zu leiten ist. Er/sie darf diesem körperlichen Kontaktwunsch nicht nachgeben, ohne jedoch das dahinter stehende Verlangen zurückzuweisen oder zu entwerten. Die Abstinenzregel als zentraler Bestandteil der traditionellen Psychotherapie ist mehr als ein Erbe von puritanischem freudianischem Denken. Die professionelle Distanz des Therapeuten bietet dem Klienten in seiner Abhängigkeitsbeziehung die Garantie, dass nichts ohne seine Zustimmung geschieht, er den Wunsch des Klienten zwar anerkennt und wertschätzt, diesen faktisch aber nicht erfüllen wird, womit er eine klare Grenze setzt. Ein anderes Argument für Abstinenz ist mehr therapeutisch-technischer Art. Wenn der Therapeut stützend, beschützend oder tröstend Körperkontakt bietet, können sehr intensive Übertragungs- und Gegenübertragungsgefühle ausgelöst werden. Klient und Therapeut können auf die Dauer nur schwer auseinander halten, auf wessen Initiative und zur Erfüllung von welchem Bedürfnis dieser körperliche Kontakt genutzt wird. Die Verwirrung, die dadurch ausgelöst wird, steht dann nicht mehr im Verhältnis zum angestrebten Ziel. Das ist ein Problem, das im Kontext einer individuellen Therapie nicht einfach aufzulösen ist.”…

 

(*) Red. MdH: Leider geht es bei der genannten Untersuchung um eine der vielen wobei nur Therapeuten befragt sinds. Der international anerkannte Prozentsatz für PSM durch Hilfeleistende ist 10%. In der Psychotherapie geht man sogar von 15% aus. Das Untersuchungen unter Therapeuten kein Spiegel der Realität ist, ist bekannt. Nicht alle Befragten antworten ehrlich, nimmt man an. Eine Annahme die auch in den meisten, wenn nicht allen, dieser Untersuchungen genannt wird.

 

Wenn Sie diesen Artikel ganz lezen wollen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

http://www.pesso.nl/artikelen/missbrauch-lastversion2.pdf

 

 

 

2. Körperpsychotherapie – der körperbezogene Ansatz im neueren wissenschaftlichen Diskurs der Psychotherapie (Teil 2)

 

Dr. Ulfried Geuter (Psychologischer Psychotherapeut, Psychoanalytiker & Körperpsychotherapeut)

 

Zusammenfassung: Der erste Teil des Aufsatzes bestimmte den Ort der Körperpsychotherapie

im Spektrum der psychotherapeutischen Ansätze und skizzierte ihre therapeutischen Potenziale. Im Weiteren untersuchte er die Frage, inwieweit die Ergebnisse von Säuglingsforschung und Bindungsforschung wissenschaftlich den Ansatz der Körperpsychotherapie unterstützen. Die entsprechende Forschung legt nahe, dass eine Psychotherapie ohne Körper dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mehr entspricht. Dieser Teil des Aufsatzes stellt die Verbindung zur Hirnforschung her. Die Bedeutung dieser Forschung für die klinische Praxis wird an der Arbeit mit den Emotionen in der Psychotherapie ausgeführt und an einigen Interventionstechniken und einer

klinischen Vignette illustriert. Nähere Ausführungen finden sich zur Relevanz der körperlichen Selbstwahrnehmung und der kathartischen Arbeit.”

 

http://www2.bptk.de/uploads/06_geuter.pdf

(Psychotherapeutenjournal 3/2006, 258-64)

 

Red. MdH, 7.1.2007

 

 

 

 

Lesen Sie bitte auch die Information auf unserer Seite FAQ (Frequently Asked Questions) (Sprache: Englisch)

 

Deutsche Opfer des niederländischen GZ-Psychologen K., der in den holländischen Orten Ubbergen und Molenhoek praktizierte, sind herzlich eingeladen, Kontakt mit uns aufzunehmen. Der in Deutschland übliche Fachbegriff für ‘Sexuelle Übergriffe in der Psychotherapie/Psychiatrie’ ist SÜP. Auch wird der Fachbegriff PSM (Professional Sexual Misconduct) gebraucht.

 

Deutsche Opfer von K. oder eines Therapeuten/einer Therapeutin den/die er ausgebildet hat, Angehörige von Opfern oder ihre Helfer können (auch anonym!) Kontakt aufnehmen mit:

Frau T. Zondervan

 

Wir können Ihnen in deutscher Sprache behilflich sein.

Sie werden Kontakt haben mit Frau Zondervan, selber Opfer von PSM und einer der Mitbegründerinnen dieses Hilfeangebots. Für die Kontaktaufname stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

 

Webseite Misbruik door Hulpverleners (MdH)
(Übersetzung: Webseite Missbrauch durch Hilfeleistende)

 

PB 402, 1180 AK Amstelveen, Niederlande

 

Telefon: 0031 - 6 - 137 717 47 (idem dito Fax bei Vorankündigung)

Wenn das Telefon nicht beantwortet werden sollte, bitten wir Sie es etwas später noch einmal zu probieren. Meistens sind wir erreichbar. Stören Sie sich also bitte nicht an dem niederländischen Text den Sie horen, wenn Ihr Anruf nicht beantwortet wird. Legen Sie einfach auf und probieren Sie es dann etwas später noch einmal. Dankeschön!
E-mail: info@misbruikdoorhulpverleners.nl

 

 

Wegen des momentanen Arbeits- und Zeitdrucks bitten wir Sie, sprachliche Fehler auf dieser Seite zu entschuldigen. Im Voraus danke für Ihr Verständnis!

 

Mit freundlichem Gruss

 

Die Redaktion von ‘Missbrauch durch Hilfeleistende’ (MdH)

 

 

Diese Seite wurde am 6. November 2006 an unsere Webseite hinzugefügt wegen eines Falles betreffend sexuelle Übergriffe durch einen niederländischen Psychologen (gz-psycholoog) und ehemaligem ‘psychologischen Psychotherapeuten’, der deutsche und niederländische Klientinnen zum Opfer sexuellen Missbrauchs während ‘therapeutischer’ Behandlung machte.

 

 

 

Zähler:

 

stats6740

Anzahl Besucher der deutschen Seiten von MdH

seit dem 4.1.2007.

 

 

 

 

 

 

www.misbruikdoorhulpverleners.nl