
Update: 21.
Februar 2007
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Herzlich willkommen auf unserer
deutschen Seite! |
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Der erste Teil der Strafsitzung gegen
Hans Krens hat am 14.2.2007 beim Gericht in Roermond stattgefunden. Der
zweite Teil der Verhandlung wird in ca. 1-3 Monaten stattfinden. Auf der
Seite ‘Aktuelles’ werden sie die Berichterstattung in den Medien verfolgen können.
Sollten Sie Berichterstattungen in den Medien antreffen, die uns noch nicht
bekannt sind, schätzen wir es sehr, wenn Sie uns darüber informieren würden. Red. MdH, 15.2.2007,
Update 19.2.2007 |
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Im Verband mit dem Wunsch der Opfer, die Anzeige gegen K.
erstattet haben, werden wir vor der Behandlung des Strafprozesses keine
Presseerklärung verschicken. Nach dem Strafprozess werden wir, wegen des
Gemeinwohls, sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland, eine Presseerklärung
versenden. Die Behandlung der (mutmasslichen) Offizialdelikte wird beim
Gericht in Roermond vor einer mehrfachen Strafkammer (3 Richter) stattfinden.
Wir werden zu seiner Zeit ausführlich über die Forderung des Staatsanwaltes,
über die Sitzung sowie über den richterlichen Beschluss berichten. Danke für
Ihr Interesse. M.fr.Gr.,
die Redaktion von MdH, 7.2.2007
|
Diese Seite wird
momentan überarbeitet. Einige Informationen, die Sie vorher auf dieser Seite
gefunden haben, sind nun über Links zu hinterliegenden Seiten zu finden. In
Kürze wird diese Seite übersichtlicher werden. Inzwischen können Sie auf dieser
Seite mit der Suchfunktion Ctrl F nach
bestimmten Begriffen suchen. Informationen über den Fall des niederländischen
Psychologen Hans Krens aus Ubbergen,
der in Molenhoek eine Praxis hatte, finden Sie inzwischen auf der Seite
Missbrauch
in der ´tiefenpsychologischen Körpertherapie´
Am 19.2.2007
haben wir einen
Link zur Broschüre ‘SEXUELLER MISSBRAUCH
in der Psychotherapie’ des Berufsverbandes Deutscher Pychologinnen und
Psychologen e.V. (BDP, dritte Auflage, 2002) an diese Seite hinzugefügt.
Zudem haben wir
einen Bericht auf dieser Seite publiziert betreffend das Diskussionsforum das eher missverständlicher Weise ‘Gästebuch’ genannt wurde.
In der Woche vom 14.2.2007 haben wir diverse Berichte an unsere seite ‘Aktuelles’
hinzugefügt.
Die deutsche Übersetzung des Berichtes der in der
regionalen, niederländischen Zeitung ‘Dagblad De Limburger’ am 15.2.2007
erschien, haben wir am 19.2.2007 an die Seite ‘Aktuelles’ zugefügt. In Kürze
beginnen wir mit der Publikation des Protokolles dass während der Sitzung am
14.2.2007 durch MdH angefertigt wurde.
Am 9.2.2007
haben wir ein Stück
aus dem Werk von Dr. Monika Becker-Fischer und Prof. Gottfried Fischer an
unsere deutschsprachigen Seiten hinzugefügt:
“Der “Guru”, der “distanzierte Gott”, der “hilfsbedürftige
Messias”, …”
Moege dieses Stück aus
der deutschen Fachliteratur viele zum Nachdenken anregen
Sexuelle
Übergriffe durch Fachleute in Deutschland
bzw.
Sexuelle
Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen
An unsere Seite Missbrauch in der
´tiefenpsychologischen Körpertherapie´ haben wir einige
neue Informationen hinzugefügt:
Klicken Sie bitte
auf den oben genannten, Link wenn Sie die neuen Beiträge lesen möchten.
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Im Zusammenhang mit Fragen über unser ‘Gästebuch’ bzw. den diesbezüglich entstandenen Missverständnissen wollen wir gerne das Folgende anmerken: Das früher ‘Gästebuch’ genannte, an unsere deutschen Seiten hinzugefügte ‘Forum’, wurde ‘Gästebuch’ genannt, da es durch den Provider so genannt wird. Die Zufügung an unsere Webseite hatte jedoch keineswegs die Bedeutung, dass es auch als Gästebuch fungieren sollte. Es war unser Ziel, Besuchern dieser Seiten eine Möglichkeit zu bieten, das veröffentlichen zu können, was sie im Zusammenhang mit diesem Fall, ihrer ehemaligen Therapie und/oder Ausbildung bewegt. Es wurde dafür die Form eines Gästebuches gewählt, da es schnell und einfach zu installieren ist. Ein Forum wäre hierfür zu aufwendig gewesen. Die Bedeutung war jedoch, dass das ‘Gästebuch’ als Forum gesehen und gebraucht werden sollte. Das war auch der Grund, warum MdH ab und zu reagierte.
Da wir der Meinung sind, dass die Strukturen, die wir seit November im Ganzen immer wieder antreffen, von einer Art sind, die man sektiererisch nennen könnte, erschien es uns sehr wichtig, die Diskussion zu stimulieren. Viele Hunderte Menschen verfolgen dieses Thema und haben in diesem Zusammenhang Gedanken, Gefühle und Wünsche, die sie vielleicht äussern wollen. Diese Gelegenheit wollten wir denjenigen bieten, die dies Bedürfnis verspüren. Dabei kann man selbst bestimmen, ob man dies namentlich oder anonym tun möchte. Es wurde leider lange Zeit nicht offen über dieses Thema debattiert. Viele wussten, was ‘Hautkontaktarbeit’ bedeutet, aber es wurde deutlich, dass das Thema nicht für jeden zugänglich war. Oft wurde das Thema nur verhüllt angedeutet.
Das Fehlen von Offenheit während vieler, vieler Jahre hat zu dem geführt, womit man sich nun konfrontiert sieht und was für viele Menschen auf die eine oder andere Weise eine grosse Konfrontation darstellt. Es erscheint uns wichtig, dass Menschen sich äussern können und nicht nur lesen, was hier öffentlich publiziert wird. Das Thema wird auf der Bühne bleiben und nicht mehr hinter einem Vorhang verschwinden. Wenn Sie etwas zur Diskussion beitragen wollen, sind Sie – auf welcher Seite sie auch stehen mögen – eingeladen sich zu äussern. Dies bitte auf eine respektvolle Weise, sodass nicht noch mehr Menschen Schaden erleiden. Es ist schon mehr als genug Schaden bei sehr vielen entstanden. Danke!
Darüberhinaus wollten wir noch mitteilen, dass es uns bekannt ist, dass sich einige Therapeuten im Laufe der Zeit in sehr deutlicher Weise und mit sehr guten Gründen vom Ganzen distanziert haben. Dennoch bedauern wir es sehr, dass viele dies (noch) nicht getan haben. Die Konsequenzen davon werden leider immer deutlicher. Ist es nicht vielleicht so, dass erst alle für einen aufkamen und es nun umgekehrt ist und der Eine es für alle schwierig macht?
Red. MdH, 5.1.2007, Update 19.2.2007 |
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Aufklärungsarbeit:
Prävention und
Postprävention bei PSM Broschüren
über sexuellen Missbrauch durch Hilfeleistende Broschüre
‘Missbrauch durch Hilfeleistende’ (MdH) Deutssprachiges, erweitertes Exemplar unserer
Broschüre (MdH, Dezember 2006) Seit Dezember 2006 haben wir auch eine deutsche Übersetzung und Ausbreitung
unserer Broschüre veröffentlicht, die es bisher nur auf Holländisch (seit
2004) und auf Englisch (seit 2005) gab. Es geht um die deutschsprachige Version
unserer Informationsbroschüre über sexuellen Missbrauch innerhalb
medizinischer und paramedizinischer Therapie, Behandlung und Beratung. Sie
finden in unserer Broschüre u.a. allgemeine Informationen über das Thema PSM
(Professional Sexual Misconduct), Hinweise auf deutschsprachige
Fachliteratur, sowie hilfreiche Adressen. Inhaltsverzeichnis:
Broschüre SEXUELLER MISSBRAUCH in der Psychotherapie
des Berufsverbandes Deutscher Pychologinnen und
Psychologen e.V. (BDP) (BDP, dritte
Auflage, 2002) Inhaltsverzeichnis:
Red. MdH,
5.1.2007, Update 19.2.2007 |
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Die berufsethische Grundlage |
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Die Muster-Berufsordnung der BundesPsychotherapeutenKammer
(BPtK) für die
Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten Die Abstinenzregel §
6 Abstinenz (1) Psychotherapeuten haben die Pflicht, ihre Beziehungen zu
Patienten und deren Bezugspersonen professionell
zu gestalten und dabei jederzeit die
besondere Verantwortung gegenüber ihren Patienten zu berücksichtigen. (2) Sie dürfen die Vertrauensbeziehung von Patienten
nicht zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse missbrauchen. (3) Die Tätigkeit von
Psychotherapeuten wird ausschließlich durch das vereinbarte Honorar
abgegolten. Die Annahme von entgeltlichen
oder unentgeltlichen Dienstleistungen im Sinne einer Vorteilnahme ist
unzulässig. Psychotherapeuten dürfen nicht direkt oder indirekt Nutznießer von Geschenken, Zuwendungen,
Erbschaften oder Vermächtnissen werden, es sei denn, der Wert ist
geringfügig. (Red. MdH*) (4) Psychotherapeuten sollen außertherapeutische Kontakte zu
Patienten auf das Nötige beschränken und so gestalten, dass eine
therapeutische Beziehung möglichst wenig gestört wird. (5) Jeglicher sexuelle Kontakt von Psychotherapeuten zu ihren Patienten
ist unzulässig. (6) Die abstinente Haltung erstreckt sich auch auf die Personen, die
einem Patienten nahe stehen, bei Kindern und Jugendlichen insbesondere
auf dessen Eltern und Sorgeberechtigte. (7) Das Abstinenzgebot gilt auch für die Zeit nach Beendigung der
Psychotherapie, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine
Abhängigkeitsbeziehung des Patienten zum Psychotherapeuten gegeben ist. Die
Verantwortung für ein berufsethisch einwandfreies Vorgehen trägt allein der behandelnde
Psychotherapeut. Bevor private Kontakte aufgenommen werden, ist mindestens ein zeitlicher Abstand von
einem Jahr einzuhalten. (Red. MdH**) Weitere wichtige Regeln im Zusammenhang mit PSM §
17 Verhalten gegenüber anderen Kammermitgliedern und Dritten (3) Psychotherapeuten können sich
in kollegialer Weise auf Vorschriften der Berufsordnung aufmerksam machen. Sie verletzen ihre Pflicht zur
Kollegialität auch dann nicht, wenn
sie bei Vorliegen eines begründeten Verdachts die
Landespsychotherapeutenkammer auf einen möglichen Verstoß eines Kollegen
gegen die Berufsordnung hinweisen. §
26 Psychotherapeuten als Lehrende, Ausbilder und Lehrtherapeuten sowie
als Supervisoren (1) In der Ausbildung tätige Psychotherapeuten dürfen Abhängigkeiten
nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse und Interessen ausnutzen oder
Vorteile daraus ziehen. Die Regelungen zur Abstinenz (§ 6) gelten
entsprechend. (2) Psychotherapeuten dürfen keine
Prüfungen bei Ausbildungsteilnehmern abnehmen, die bei ihnen in
Selbsterfahrung oder Lehrtherapie sind oder waren. Red. MdH* Eine Bemerkung zum Nachdenken. ‘Es sei denn es gehe um einen geringfügigen
Wert’… trifft man oft an in Berufsordnungen. Vielleicht sollte man gar keine
Geschenke annehmen, wie klein der materielle Wert auch sein moge. Denn, Dinge
haben oft nicht nur einen materiellen sondern auch einen EMOTIONALEN WERT.
Der ist im Prinzip unermesslich b.z.w. wenn ein Klient ein kleines Geschenk
an einen Therapeuten gibt, hat es meistens, wenn nicht ausschliesslich, einen
grossen emotionalen Wert. Dies sollte nicht unterbewertet werden, Grund warum
wir nicht so glücklich sind mit solchen Stücken in Berufsordnungen. Um die
psychotherapeutische Beziehung rein zu halten, sollte man ganz deutliche
Grenzen ziehen. Überdies spielt noch ein Aspekt eine Rolle. Klienten sehen die
Beziehung zum Psychotherapeuten oft eher als eine Art Freundschaft als eine
professionelle Beziehung. Man sollte darauf achten dass die Art der Beziehung
deutlich ist und bleibt. Auch bespricht man besonders intime Themen, die
Beziehung ist eine professionelle, genau wie die zu einem Anwalt z.B. der
auch oft emotionale und sehr persönliche Teile einer Lebensgeschichte eines
Klienten vernimmt. Ein Therapeut ist nicht ein ‘Freund und Helfer’ aber nur
ein Helfer der auf Abstand dichtbei kommt b.z.w. in Nähe fern bleiben sollte. Diese ‘Kritik’ gilt nicht dieser Berufsordnung im Besonderen sondern
wie gesagt, man trifft sie oft an und es ist die Frage ob man sich wohl
bewusst davon ist wie gross der emotionale Wert eines in materieller Sicht
klein erscheinenden Geschenkes sein kann. Red. MdH** Leider ist es so dass diese Berufsordnung ein Muster ist und damit
nicht rechtsverbindlich. Die BPtK hat
diese Berufsordnung am 13. Januar 2006 publiziert in der Hoffnung dass sie
durch die Landeskammern übernommen wird. Die Berufsordnungen der
verschiedenen Landeskammern sind rechtsverbindlich. Leider handhaben nicht
alle Landeskammern die ‘Abkühlungsperiode’ von 1 Jahr. Man sollte sich
bemühen innerhalb der Länder auf einen Nenner zu kommen da dies gerechter ist
gegenüber Klienten. Die Landeskammern die noch keine oder eine kürzere
Abstinenzperiode nach Abschluss der Therapie handhaben, sollten serieus
darüber nachdenken die Version die BPtK zu übernehmen. MdH befürwortet jedoch
die völlige Abstinez (‘zero tolerance’). Der wichtigste Grund dafür ist es
dass wissenschafliche Untersuchungen anzeigen dass auch nach der Beendigung
einer Therapie das Risiko dass der Klient Schaden unterfindet durch sexuellen
Kontakt mit einem früheren Hilfeleistenden bei rund 80% liegt. Damit liegt
der Prozentsatz nur 10% niedriger als das Risiko das man als Hilfeleistender
eingeht wenn man während der Therapie eine sexuelle Beziehung mit einem
Klienten beginnt (ca. 90% auf ernsten, langfristen Schaden). Das in Kauf
nehmen der genannten grossen Risiko’s für Klienten ist unserer Meinung nach
schon gar nicht zu reimen mit dem Inhatl des Hippokratischen Eides der
immernoch als Grundlage für Berufsordnungen dient. Die ethische Hauptregen
lauten nämlich dass man einem Klienten/Patienten keinen Schaden zufügen darf
und sein/ihr Interesse zentral stellen muss. Wenn man ein solch grosses
Risiko wie eher genannt nimmt, stellt man das Interesse und Wohlergehen des
Klienten nicht zentral und nimmt man bewusst ein sehr grosses Risiko einen
Klienten oder ehemaligen Klienten ernsten Schaden zuzufügen. Wir hoffen dass
die BPtK über die genannten Gründe nachdenken will sowie wir dies auch der
niederländischen Aerztegesellschaft (KNMG) nahegelegt haben im Verband mit
dem Erneuern eines Stückes das über PSM geht. Red. MdH, 7.1.2007 |
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Die
rechtliche Bedeutung des Abstinenzgebotes in der Psychotherapie Robert Francke Direktor am
Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen
“Die sachliche, durch professionelle und berufsethische
Erkenntnisse wie Überzeugungen begründete Basis des Abstinenzgebotes in der
Psychotherapie liegt in der Rollenzuweisung als Helfender und Hilfesuchender in
der Behandlung. In einer Reihe von Verfahren von psychotherapeutischen
Behandlungen kommt es insoweit zu tiefergehenden emotionalen Prozessen
(„Übertragungen“), die diese Rollenunterschiede verstärken. Verlässt der Behandler die
psychotherapeutische Arbeitsebene, so werden die Rollen (Übertragungs- und reale Ebene) auf
für den Patienten schwer entwirrbare Weise vermischt. Daher hat der
Psychotherapeut im Rahmen einer Psychotherapie persönliche, über die Therapie hinausgehende und
insbesondere sexuelle Kontakte zum Patienten zu unterlassen.
Daraus resultiert die Gefahr gesundheitlicher Schäden. Soweit es sich um sexuelle Handlungen
handelt, besteht das Risiko einer Verletzung des Rechts der sexuellen
Selbstbestimmung. Aufgrund der
spezifischen Rolle des psychotherapeutischen Heilbehandlers stellt Abstinenz
eine einseitige
Pflicht dar. Der Psychotherapeut ist auch dann zur Abstinenz verpflichtet, wenn die Aufnahme
sexueller Kontakte vom Patienten ausdrücklich gewünscht oder gewollt
wird. Eine besonders umstrittene Frage betrifft die Dauer der Geltung des Abstinenzgebotes, namentlich die Aufnahme
sexueller Kontakte nach Beendigung der Therapie. Diese
Frage wird am Ende des Beitrags in einem gesonderten Abschnitt
beantwortet. 2.
Rechtliche Regelungen des Abstinenzgebotes Die Verletzung
des psychotherapeutischen Abstinenzgebots, vor allem die Aufnahme sexueller
Kontakte zwischen Psychotherapeut und Patient ist erst seit Ende der 80- er Jahre
Gegenstand einer breiteren Diskussion. Das Abstinenzgebot findet als berufliche
Pflicht des psychotherapeutischen Heilbehandlers seine rechtliche Regelung in drei
unterschiedlichen Rechtsgebieten, deren Rechtsnormen nach Inhalt und Sanktionen
das Abstinenzgebot mit unterschiedlichen Akzentsetzungen regeln. Die
weitestgehenden Sanktionen und die daher am engsten gefassten Voraussetzungen finden sich im Strafrecht. Das Zivilrecht
regelt nach weiter gezogenen Gesichtspunkten die Berufspflichten unter dem
Gesichtspunkt des Geldersatzes für Schäden, der Zahlungspflicht für die in
Anspruch genommene psychotherapeutische Leistung und der Unterlassung
störender Handlungen. Das öffentlichrechtliche Berufsrecht, das Recht der
Berufskammern schließlich, das
insoweit vor allem durch
die Berufsordnung bestimmt wird, regelt mit einem nicht unerheblichen Gestaltungsspielraum
die Pflichten unter dem Gesichtspunkt guter beruflicher Ordnung, die
gegebenenfalls durch berufsbezogene Sanktionen herzustellen ist. 3.
Strafrecht: Die Regelung des §174 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) a) Gesetzgebungsgeschichte Die Thematik des
sexuellen Missbrauchs hat in den zurückliegenden Jahren hohe fachliche und
allgemeine Aufmerksamkeit erfahren. In diesem Kontext wurden auch sexuelle
Übergriffe in der Psychotherapie breit thematisiert und untersucht. In der Folge dieser
Debatte wurde der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- bzw.
Behandlungsverhältnisses durch einen neu geschaffenen §174c StGB unter Strafe
gestellt. § 174c StGB schließt eine Strafbarkeitslücke. Mit ihm wird der
Erfahrung Rechnung getragen, dass bisher sexuelle Übergriffe in
psychotherapeutischen Behandlungen Erwachsener nicht immer anderen bereits
geltenden strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der sexuellen
Selbstbestimmung zugeordnet werden konnten. Demgemäß hat das Abstinenzgebot
in der Psychotherapie, soweit es sexuelle Handlungen betrifft, im Strafrecht
seinen Niederschlag durch die Bestimmung des §174c Abs. 2 gefunden, die durch
das am 1. April Der Grund für die Aufnahme des §174c StGB durch den
Gesetzgeber war, dass eine besonders starke psychische Abhängigkeit der in
§174c StGB genannten Personengruppen zu ihrem Berater, Betreuer oder
Therapeuten entstehen kann, welche sexuelle Übergriffe seitens des Beraters,
Betreuers oder Therapeuten erleichtert. Die Ausnutzung einer bestehenden
Abhängigkeitsbeziehung kann mit erheblichen psychischen Schäden des Opfers verbunden
sein. Die spezifische Abhängigkeitsbeziehung und Vertrautheit sowie die
psychische Beeinträchtigung der geschützten Personen, aufgrund derer sie sich in ein
Behandlungsverhältnis begeben, führen folglich zu einer erhöhten Schutzbedürftigkeit
vor sexuellen Übergriffen durch ihre Therapeuten.” (…). c) Abstinenz nach Beendigung des
Behandlungsverhältnisses Die Berufsordnungen der
Landespsychotherapeutenkammern regeln das Abstinenzgebot. Die meisten
Bestimmungen enthalten einen Absatz über die Wirkung des
psychotherapeutischen Abstinenzgebots nach Beendigung der Therapie. Darin
wird das psychotherapeutische Abstinenzgebot entweder allgemein und ohne
zeitliche Konkretisierung auch auf die Zeit nach Beendigung der Therapie
erstreckt oder die Notwendigkeit eines abstinenten Verhaltens des Therapeuten von der Behandlungsnotwendigkeit oder
der Abhängigkeitsbeziehung des Patienten zum Therapeuten abhängig gemacht. Die
Berufs- ordnung Baden-Württemberg konkretisiert die zeitliche
Wirkung des psychotherapeutischen Abstinenzgebots nach Beendigung der Therapie, indem
innerhalb einer Dreijahresfrist nach Abschluss der Behandlung das Fortbestehen einer
Abhängigkeitsbeziehung unwiderleglich zu vermuten sei. In der Berufsordnung Niedersachsen
findet die Abstinenzverpflichtung nach Beendigung der Therapie keine Erwähnung. Die am 13.01.2006 beschlossene Musterberufsordnung
sieht in §6 Abs. 7 vor, dass mindestens ein zeitlicher Abstand von einem Jahr einzuhalten sei, bevor private Kontakte zwischen Psychotherapeut und Patient
aufgenommen werden. Von der amerikanischen psychologischen
Vereinigung wurde in den neusten berufsethischen Normen ein Zeitraum von zwei Jahren
festgelegt. Die Regelungen der Berufsordnung sind also hinsichtlich
der Frage, wie lange nach Beendigung der psychotherapeutischen Behandlung das
Abstinenzgebot in Bezug auf sexuelle Handlungen fortgilt, uneinheitlich. Die
Musterberufsordnung stellt durch §6 Abs. 7 Satz 1 auf die Erforderlichkeit des
Abstinenzgebotes ab. Diese ist dann anzunehmen, wenn eine
Behandlungsnotwendigkeit oder eine
Abhängigkeitsbeziehung des Patienten zum Psychotherapeuten noch gegeben ist.
Damit kommt es auf eine Würdigung im Einzelfalle an. Darüber hinaus bestimmt
die Musterberufsordnung
durch §6 Abs. 7 S. 3, dass für „private Kontakte“ ein zeitlicher Mindestabstand
von einem Jahr einzuhalten ist. Die Bestimmung einer bemessenen Mindestfrist setzt rechtlich
voraus, dass die Abwägung der unterschiedlichen rechtlichen Interessen –
Patientenschutz und Freiheitsrechte des Patienten sowie Freiheitsrechte des Behandlers –
nicht unverhältnismäßig, namentlich angemessen ist. Dabei kommt der
Berufskammer ein begrenztes gestaltendes Normsetzungsermessen zu, das einer
rechtlichen Kontrolle nicht zugänglich ist. Die Frist von einem Jahr als
Mindestfrist für sexuelle Kontakte zu bestimmen, erscheint mit Rücksicht auf
das hohe Gefährdungspotential gut begründet. Für „private Kontakte“ erscheint
diese Frist nur dann gerechtfertigt, wenn der Begriff eher eng ausgelegt und
„Kontakte“ eher persönlicher Art darunter verstanden werden. Einer starren
Frist von drei Jahren für die Aufnahme sexueller Kontakte kann man durchaus
das Argument entgegenhalten, dass für die Einzelfallprüfung, in der
Behandlungsnotwendigkeit oder
Abhängigkeitsbeziehung widerlegt werden können, zu wenig Raum verbleibt. Es
ist ja zu gewährleisten, dass die Regelung nicht nur den Vorteil der Klarheit
(dadurch effektiver Schutz) für sich
hat, sondern auch eine sachgerechte Lösung gewährleistet, wenn eine
Behandlungsbedürftigkeit oder eine Abhängigkeit zum Behandler nicht mehr besteht. Der
langen Frist, die Baden-Württemberg bestimmt, könnte als widerlegliche Vermutung
womöglich ihre Funktion in freiheitsschonenderer Weise erreichen. Es hängt von den wissenschaftlichen Erkenntnissen ab.
Stützen sie die dreijährige Frist oder fehlt es überhaupt an aussagekräftigen
Belegen, dann liegt die Festsetzung einer solchen Frist – jedenfalls derzeit – im Rahmen
der Gestaltungsfreiheit der Berufskammer.” Wenn Sie diesen Artikel integral lesen
wollen, klicken Sie bitte auf diensen Link: http://www2.bptk.de/uploads/04_francke.pdf Kommentar Red. MdH: … in Reaktion auf die wissenschaftlichen
Erkenntnisse… MdH befürwortet die völlige Abstinez (‘zero tolerance’).
Der wichtigste Grund dafür ist es, dass wissenschafliche
Untersuchungen anzeigen, dass auch nach der Beendigung einer Therapie das
Risiko, dass der Klient Schaden unterfindet durch sexuellen Kontakt mit einem
früheren Hilfeleistenden bei rund 80%
liegt. Damit liegt der Prozentsatz nur 10% niedriger als das Risiko, das man
als Hilfeleistender eingeht, wenn man während der Therapie eine sexuelle
Beziehung mit einem Klienten beginnt (ca.
90% auf ernsten, langfristen Schaden). Das in Kauf nehmen der genannten
grossen Risiko’s für Klienten ist unserer Meinung nach schon gar nicht zu
reimen mit dem Inhalt des Hippokratischen
Eides, der immernoch als Grundlage für Berufsordnungen dient. Die
ethische Hauptregeln lauten nämlich, dass man einem Klienten/Patienten keinen
Schaden zufügen darf und sein/ihr Interesse zentral stellen muss. Wenn man ein solch grosses Risiko, wie
eher genannt, nimmt, stellt man das Interesse und Wohlergehen des Klienten
nicht zentral und nimmt man bewusst ein sehr grosses Risiko, einen Klienten
oder ehemaligen Klienten ernsten Schaden zuzufügen. Wir hoffen, dass die
BPtK über die genannten Gründe nachdenken will, sowie wir dies auch der
niederländischen Aerztegesellschaft (KNMG) nahegelegt haben im Verband mit
dem Erneuern eines Stückes über PSM. Ein weiter Grund ist die Tatsache, dass Gefühle von Übertragung sehr oft
langfristig spielen. Nicht nur selten kann das viele Jahre dauern,
manchmal sogar Jahrzehnte.
Red. MdH
7.1.2007 |
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Körperpsychotherapie: die professionelle Variante(n) Unsere Publikationen auf
diesen Seiten dienen sicher nicht der Abwertung der Körperpsychotherapie im
Allgemeinen. Die in
dieser Infobox genannten Therapieformen sind nicht zu vergleichen mit der
“tiefenpsychologischen Körpertherapie (TK)” wobei es nach zahlreichen Zeugenberichten
regelmässig passierte, dass Therapeut und Klient z.B. nur mit einer Unterhose
bekleidet, eng umschlungen auf einer Matratze lagen. Um den Unterschied
anzuzeigen zwischen professionelleren, fundierteren und akzeptierten
Körpertherapieformen und der “tiefenpsychologischen” Variante deren Begründer
Hans Krens ist, haben wir zu den folgenden beiden Artikeln gelinkt: 1. Die
psychotherapeutische Behandlung der Folgen von sexuellem Missbrauch mit
Pesso-Psychotherapie Lowijs Perquin (Psychiater & Psychotherapeut) &
Albert Pesso (Grundleger der
Pesso-Psychotherapie) … “Trotz
eines tief verwurzelten Misstrauens, ob dies wohl möglich ist, hegt der
Klient ein starkes Verlangen
nach Wiederherstellung seiner körperlichen Integrität. Ein Wunsch, der wegen
Angst- und Schamgefühlen
häufig nicht ausgedrückt wird und durch Therapeuten manchmal missverstanden
wird als das Ausagieren von erotischen oder sexuellen Wünschen. So kommen wir zu der Verantwortlichkeit
des Therapeuten (Cooper 1992, Gutheil & Gabbard 1993). Als erstes
muss der Therapeut realisieren, dass die Verleugnung von psychischem und
physischem Schmerz eine notwendige Überlebensstrategie ist von Menschen, die
körperlich oder sexuell überwältigt wurden. Traumatisierte Menschen haben
gelernt, den Missbrauch über sich ergehen zu lassen. Sie neigen dazu zu
erdulden, um danach scheinbar wie unverletzt zur Tagesordnung übergehen zu
können. Der Therapeut, der über das unausgesprochene Bedürfnis des Klienten
nach der Wiederherstellung der Ehre seines missachteten Körpers hinweggeht,
trägt unbeabsichtigt bei zur Wiederholung von einer Geschichte des 'wieder
Ertragens'. Ein zweiter Aspekt, der auf die Verantwortlichkeit des
Therapeuten verweist: Je mehr Fürsorge
der Klient für das Körperliche braucht, umso sensibler muss die Interaktion
in der therapeutischen Beziehung sein. Im Übertragungsgeschehen wird der
Klient gegenüber dem Therapeuten starke negative Gefühle erfahren wie Scham,
Schuld, Misstrauen und die Angst, dass ihm nicht geglaubt wird. Auch die
Ablehnung des eigenen Körpers kann in die Person des Therapeuten projiziert werden.
Das dazu widersprüchliche intensive Verlangen nach körperlicher Zuneigung und
die Hoffnung auf unvoreingenommene Akzeptanz können äußerst verwirrend sein.
Gleichzeitig kann der Klient Schwierigkeiten haben mit dem Unterschied
zwischen buchstäblichem körperlichem Kontakt und der symbolischen Bedeutung
davon. Ein gewöhnlicher Händedruck am Ende eines Gesprächs kann belastend
sein und sogar beängstigend wirken. Der Therapeut kann sich den eigenen
Rettungsfantasien und erotisch gefärbten Gegenübertragungsgefühlen nicht
entziehen (Perquin 1994). Auch muss er aushalten, dass der Klient ihn
zeitweise als einen Außenstehenden sieht, der ihn doch nicht versteht, oder
schlimmer noch als einen potentiellen Täter. Der Therapeut läuft Gefahr, sich mit dieser Rolle zu identifizieren
und sogar mit den dazu gehörenden Verhaltensmustern zu reagieren.
Niederländische Untersuchungen zeigen, dass sechs Prozent der
Psychotherapeuten eine sexuelle Beziehung mit einem Klient - meistens mit
einer Klientin- eingegangen sind. (Red. MdH*) Es ist wahrscheinlich, dass
es sich hier häufig um Klienten mit einem Hintergrund von sexuellem
Missbrauch handelt. Dieser Prozentsatz
gibt uns zu denken. Dies macht deutlich, dass ein Therapeut, der den Körper
in das therapeutische Gesehen mit einbezieht, garantieren muss, dass damit
nicht der Weg zu einem erotischen oder sexuellen Kontakt eröffnet wird. Wenn
in der Therapie die Vergangenheit auf schmerzliche Weise wiederholt wird, ist
dies dem Therapeuten anzulasten. Durch die Abhängigkeit, die der helfenden
Beziehung immanent ist, verstärkt durch die Vorgeschichte von sexuellem
Missbrauch, ist es dem Klienten fast unmöglich, sich dem gegenüber
abzugrenzen. Es ist Mut notwendig, um einen Therapeuten, der die Grenzen
überschreitet, an seinen Platz zu verweisen, evt. unter Einschaltung einer
Berufsinstanz oder eines Richters. Ein mangelnder oder nicht ausreichender
Zugang zu den Emotionen, was solche Muster begünstigt, ist genau einer der
Gründe, warum der Klient sich in Behandlung begeben hat. Der Klient ist nicht
auf der Suche nach einer sexuellen Erfahrung, sondern nach einem Erwachsenen,
der ihn spüren lässt: 'Du bist mir wichtig, ich respektiere und wertschätze
deine Wünsche, aber ich bin nur als Therapeut für dich erreichbar'. Eine
derartig professionelle Haltung ist nicht distanzierend, sondern impliziert
Intimität innerhalb eines sicheren und in guter Weise begrenzendem Rahmen.
Der Klient braucht Wertschätzung für sein Verlangen nach Nähe auf dem
Erlebnisniveau des Kindes mit vertrauenswürdigen Erwachsenen, ohne dass dies
zu einem realen körperlichen Kontakt mit dem Therapeuten führt. Selbst wenn
der Klient die Initiative ergreifen sollte zu erotischem oder sexuellen
Kontakt, ist es der Therapeut, der wissen muss, wie dieses Verlangen zu beantworten
und in gute Bahnen zu leiten ist. Er/sie darf diesem körperlichen
Kontaktwunsch nicht nachgeben, ohne jedoch das dahinter stehende Verlangen
zurückzuweisen oder zu entwerten. Die Abstinenzregel als zentraler
Bestandteil der traditionellen Psychotherapie ist mehr als ein Erbe von
puritanischem freudianischem Denken. Die professionelle Distanz des
Therapeuten bietet dem Klienten in seiner Abhängigkeitsbeziehung die
Garantie, dass nichts ohne seine Zustimmung geschieht, er den Wunsch des
Klienten zwar anerkennt und wertschätzt, diesen faktisch aber nicht erfüllen
wird, womit er eine klare Grenze setzt. Ein anderes Argument für
Abstinenz ist mehr therapeutisch-technischer Art. Wenn der Therapeut
stützend, beschützend oder tröstend Körperkontakt bietet, können sehr intensive Übertragungs- und
Gegenübertragungsgefühle ausgelöst werden. Klient und Therapeut können
auf die Dauer nur schwer auseinander halten, auf wessen Initiative und zur Erfüllung von welchem Bedürfnis
dieser körperliche Kontakt genutzt wird. Die Verwirrung, die dadurch
ausgelöst wird, steht dann nicht mehr im Verhältnis zum angestrebten Ziel.
Das ist ein Problem, das im Kontext einer individuellen Therapie nicht
einfach aufzulösen ist.”… (*) Red. MdH: Leider geht es bei der genannten Untersuchung um eine
der vielen wobei nur Therapeuten befragt sinds. Der international anerkannte
Prozentsatz für PSM durch Hilfeleistende ist 10%. In der Psychotherapie geht
man sogar von 15% aus. Das Untersuchungen unter Therapeuten kein Spiegel der
Realität ist, ist bekannt. Nicht alle Befragten antworten ehrlich, nimmt man
an. Eine Annahme die auch in den meisten, wenn nicht allen, dieser
Untersuchungen genannt wird. Wenn Sie diesen Artikel ganz lezen
wollen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: http://www.pesso.nl/artikelen/missbrauch-lastversion2.pdf
2. Körperpsychotherapie –
der körperbezogene Ansatz im neueren wissenschaftlichen Diskurs der
Psychotherapie (Teil 2) Dr. Ulfried Geuter (Psychologischer Psychotherapeut,
Psychoanalytiker & Körperpsychotherapeut) “Zusammenfassung: Der erste Teil des
Aufsatzes bestimmte den Ort der Körperpsychotherapie im Spektrum der psychotherapeutischen
Ansätze und skizzierte ihre therapeutischen Potenziale. Im Weiteren
untersuchte er die Frage, inwieweit die Ergebnisse von Säuglingsforschung und
Bindungsforschung wissenschaftlich den Ansatz der Körperpsychotherapie
unterstützen. Die entsprechende Forschung legt nahe, dass eine Psychotherapie
ohne Körper dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mehr
entspricht. Dieser Teil des Aufsatzes stellt die Verbindung zur Hirnforschung
her. Die Bedeutung dieser Forschung für die klinische Praxis wird an der
Arbeit mit den Emotionen in der Psychotherapie ausgeführt und an einigen
Interventionstechniken und einer klinischen Vignette
illustriert. Nähere Ausführungen finden sich zur Relevanz der körperlichen
Selbstwahrnehmung und der kathartischen Arbeit.” http://www2.bptk.de/uploads/06_geuter.pdf (Psychotherapeutenjournal 3/2006, 258-64) Red. MdH,
7.1.2007 |
Lesen
Sie bitte auch die Information auf unserer Seite FAQ (Frequently Asked
Questions) (Sprache: Englisch)
Deutsche Opfer des niederländischen GZ-Psychologen K.,
der in den holländischen Orten Ubbergen und Molenhoek praktizierte, sind
herzlich eingeladen, Kontakt mit uns aufzunehmen. Der in Deutschland übliche
Fachbegriff für ‘Sexuelle Übergriffe in
der Psychotherapie/Psychiatrie’ ist SÜP.
Auch wird der Fachbegriff PSM
(Professional Sexual Misconduct) gebraucht.
Deutsche Opfer von K. oder eines
Therapeuten/einer Therapeutin den/die er ausgebildet hat, Angehörige von Opfern
oder ihre Helfer können (auch anonym!) Kontakt aufnehmen mit:
Frau T. Zondervan
Wir können Ihnen in
deutscher Sprache behilflich sein.
Sie werden Kontakt haben
mit Frau Zondervan, selber Opfer von PSM und einer der Mitbegründerinnen dieses
Hilfeangebots. Für die Kontaktaufname stehen
Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Webseite
Misbruik door Hulpverleners (MdH)
(Übersetzung: Webseite
Missbrauch durch Hilfeleistende)
PB 402, 1180 AK Amstelveen, Niederlande
Telefon:
0031 - 6 - 137 717 47 (idem dito Fax
bei Vorankündigung)
Wenn das Telefon nicht beantwortet werden sollte,
bitten wir Sie es etwas später noch einmal zu probieren. Meistens sind wir erreichbar.
Stören Sie sich also bitte nicht an dem niederländischen Text den Sie horen,
wenn Ihr Anruf nicht beantwortet wird. Legen Sie einfach auf und probieren Sie
es dann etwas später noch einmal. Dankeschön!
E-mail: info@misbruikdoorhulpverleners.nl
Wegen des momentanen Arbeits-
und Zeitdrucks bitten wir Sie, sprachliche Fehler auf dieser Seite zu
entschuldigen. Im Voraus danke für Ihr Verständnis!
Mit freundlichem Gruss
Die Redaktion von ‘Missbrauch
durch Hilfeleistende’ (MdH)
Diese Seite wurde am 6. November 2006 an unsere
Webseite hinzugefügt wegen eines Falles betreffend sexuelle Übergriffe durch
einen niederländischen Psychologen (gz-psycholoog) und ehemaligem
‘psychologischen Psychotherapeuten’, der deutsche und niederländische
Klientinnen zum Opfer sexuellen Missbrauchs während ‘therapeutischer’
Behandlung machte.
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